Vernehmlassung

Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Die SVP unterstützt den Vorschlag des Parlaments, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Diese ist viel zu kompliziert, nicht bürgerfreundlich und unpraktikabel. Wäre man…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP unterstützt den Vorschlag des Parlaments, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Diese ist viel zu kompliziert, nicht bürgerfreundlich und unpraktikabel. Wäre man bereits 2002 der SVP gefolgt, so hätte man auf unzählige überflüssige Arbeitsstunden von Parlament und Verwaltung sowie auf eine überflüssige Volksabstimmung verzichten können. Für die SVP war schon von Anfang an klar, dass das Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative untauglich ist, weil das Ziel der einfachen Handhabung klar verfehlt wird.

Bereits 2002 hatten Vertreter der SVP im Nationalrat die Ablehnung dieses neuen Instruments gefordert mit der Begründung, es sei „weder Fisch noch Vogel“. Leider scheiterte dieser Minderheitsantrag von Nationalrat Hans Fehr, und der Nationalrat hiess die allgemeine Volksinitiative mit 99 zu 46 Stimmen gut. Schon früh zeigte sich jedoch, dass das neue Volksrecht vor allem eine Aufblähung der Parlamentstätigkeit und keine Stärkung der Volksrechte darstellt. Volksrechte müssen klar, einfach und verständlich sowie leicht anzuwenden sein. Mit schwierigen, komplizierten Instrumenten entzieht man dem Volk die Macht im Staat. Aus diesen Gründen hatte die SVP die Einführung der allgemeinen Volksinitiative auch in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2003 abgelehnt. Entgegen dem Willen der SVP stimmten dem neuen Volksrecht jedoch 70 Prozent der Bevölkerung sowie alle Stände zu.

Umso weniger erstaunt es die SVP heute, dass die praktische Umsetzung sehr kompliziert ausgefallen und deshalb kaum gehandhabt werden kann. Die vom Bundesrat unterbreitete Ausführungsgesetzgebung zu dieser Verfassungsänderung zeigt nun die übertriebene Komplexität, geringe Attraktivität und mangelnde Praxistauglichkeit dieses neuen Volksrechts auf. Was die SVP schon vor der Volksabstimmung gesagt hatte, wird nun auch endlich dem Parlament klar.

Volk und Stände haben im Februar 2003 einem neuen Volksrecht zugestimmt, welches so kompliziert ist, dass es nicht angewendet werden kann. Um die allgemeine Volksinitiative nicht als toten Buchstaben in der Verfassung stehen zu lassen, unterstützt die SVP daher den Verzicht auf ihre Einführung mittels einer neuen Volksabstimmung.

 
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