Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG)

In Anbetracht der Regelungslücke, welche durch die Ablösung des Fachhochschulgesetzes (FHSG) durch das Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) zu entstehen droht, scheint die Einführung eines spezifischen Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) sinnvoll.

In Anbetracht der Regelungslücke, welche durch die Ablösung des Fachhochschulgesetzes (FHSG) durch das Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG) zu entstehen droht, scheint die Einführung eines spezifischen Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) sinnvoll. Die SVP befürwortet deshalb zwar diesen Vorentwurf aus formal-juristischen Gründen, ist aber skeptisch gegenüber der weiteren Zementierung der Akademisierung der Gesundheits- und Pflegeberufe. Des Weiteren ist es nicht ersichtlich wie mit einer weiteren Reglementierung und Transformierung eines Berufsstandes in akademische Sphären das Problem des sogenannten Fachkräftemangels behoben werden soll. Eine theoretisch orientierte Ausbildung und ein dazugehöriger akademischer Titel sind weder ein Garant für Qualität, noch für genügend Quantität an der Basis.

Gerne äussern wir uns wie folgt zu einzelnen Kapiteln, Artikeln und Themen:

2. Kapitel: Kompetenzen von Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs

Wir schlagen eine Änderung des Titels, angelehnt an das Medizinalberufegesetz (MedBG) vor: „Ausbildungsziele eines Bachelorstudiengangs“ o.ä.

Art. 3 Allgemeine Kompetenzen

Auch hier schlagen wir die Änderung des Titels gemäss MedBG in „Allgemeine Ziele“ vor. Der unscharfe Begriff „Kompetenzen“ sollte im bildungspolitischen Bereich als Überbegriff vermieden werden.

Die SVP fordert unter diesem Artikel einen einleitenden Abschnitt, welcher verlangt, dass diese Ausbildung, trotz akademischem Titel, eine praxisorientierte Ausbildung sein soll. Die Schweiz hat keinen realen Mangel an akademisch ausgebildetem Pflegepersonal, sondern einen Mangel an Pflegepersonal, welches weniger theoretisch, sondern praktisch ausgebildet ist und dementsprechend patientennah und bodenständig arbeiten kann und will.

In Art. 3 Bst. b soll auf den unklaren Begriff „lebenslanges Lernen“ verzichtet werden. Stattdessen schlagen wir folgende Formulierung vor: (…), ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten laufend in der Praxis zu reflektieren und fortlaufend zu aktualisieren.

Art. 3 Bst. c könnte mit dem Begriff „kostensparend“ oder „kostenbewusst“ ergänzt werden.

In Art. 3 Bst. d kann der Satzteil „Massnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität“ gestrichen werden. Im Sinne einer Verschlankung und im Sinne der Vermeidung von Unklarheiten genügt das bereits genannte Ziel „Förderung der Gesundheit“.

In Art. 3 Bst. h kann der Begriff „E-Health-Anwendungen“ durch „elektronische“ und/oder „digitale Anwendungen“ ersetzt werden.

Allgemein fragt sich, ob diese in Art. 3 erwähnten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in ihrem Detaillierungsgrad sinnvoll und zweckmässig sind, zumal es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt.

Art. 4 Soziale und persönliche Kompetenzen

Die SVP schlägt die Änderung des Titels gemäss MedBG „Soziale Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung“ vor.

Im Sinne einer Angleichung an das MedBG kann auf Bst. d verzichtet werden.

Auch hier fragt sich, ob ein Bundesgesetz der richtige Ort ist, um solche persönlichen und detaillierten, sowie kaum überprüfbaren Fähigkeiten auszuformulieren und formal-juristisch zu verankern.

Art. 5 Berufsspezifische Kompetenzen

Der Titel soll gemäss MedBG in „Berufsspezifische Ausbildungsziele“ abgeändert werden.

5. Kapitel Privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung

Öffentlich-rechtliche Institutionen sollten nach denselben Kriterien wie privatwirtschaftliche behandelt werden, daher ist es auch nicht ersichtlich, weshalb diese Regelungen nur für die privatwirtschaftliche Berufsausübung gelten sollen.

Masterstufe und Berufsregister

Die SVP lehnt eine Regulierung der Masterstufe und eine Einführung eines Berufsregisters in diesem Gesetz ab.

Statt sich auf akademische Titel und theoretisch orientierte Ausbildungslehrgänge zu verlassen, bräuchte es dringend eine Stärkung der untersten Pflegeausbildungsstufe, welche an sich kostengünstiger und praxisorientiert zu Gunsten des Patienten arbeiten und wirken kann. Die Akademisierung und Überreglementierung der Pflegeberufe wird sich direkt kostenwirksam auf die Krankenkassenprämien niederschlagen, was tunlichst zu vermeiden ist. Höhere Titel führend automatisch zu höheren Lohnvorstellungen, obwohl am Ende schlicht und einfach Menschen gepflegt und betreut werden müssen, was keine akademische Ausbildung erfordert.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden