Vernehmlassung

Zweite Etappe des Raumplanungsgesetzes

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Ungeachtet der erst kürzlich in Kraft getretenen Revision der 1. Etappe des Raumplanungsgesetzes und ungeachtet der bereits heute in diesem Zusammenhang offensichtlichen Probleme in der Praxis, wollen die staatlichen Behörden einmal mehr überstürzt weitergehen und das Fuder massiv überladen.

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Ungeachtet der erst kürzlich in Kraft getretenen Revision der 1. Etappe des Raumplanungsgesetzes und ungeachtet der bereits heute in diesem Zusammenhang offensichtlichen Probleme in der Praxis, wollen die staatlichen Behörden einmal mehr überstürzt weitergehen und das Fuder massiv überladen.

Gegen weitere Regulierungen, staatliche Eingriffe und Ideologien

Der Entwurf strotzt vor neuen Regulierungen, neuen staatlichen Eingriffsmöglichkeiten verbunden mit zusätzlichen Kosten für Wirtschaft und Bevölkerung. Die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone werden dabei missachtet. Parlamentarisch nicht abgestützte Ideen wie die Raumentwicklungsstrategie oder noch nicht einmal zu Ende beratene Vorlagen wie die Energiestrategie, aber auch verkehrspolitische Wunschvorstellungen im Bereich der Infrastruktur oder gesellschaftspolitische Ziele wie günstiger Wohnraum dienen dabei als Vehikel für massive staatliche Überregulierungen, die Beschneidung von kantonalen Kompetenzen und die Realisierung von sozialen Utopien aus den Elfenbeintürmen der Verwaltung, wie man sie selten antrifft.

Die Vorlage ist damit nichts anderes als ein direkter Angriff auf die Verfassung und ignoriert die Grundsätze der Raumplanung, welche bis anhin galten und immer noch gelten, komplett.

Marschhalt ist zwingend

Die SVP macht bei diesem unwürdigen Spiel und dem daraus resultierenden Abbau von kantonalen wie auch kommunalen Kompetenzen nicht mit. Wir fordern deshalb nicht nur einen raumplanerischen Marschhalt, sondern auch ein generelles Rückbesinnen auf die verfassungsmässigen Grundsätze, verbunden mit den daraus resultierenden Konsequenzen für kommende Vorlagen in diesem Bereich.

Der Tatsache, dass die Kantone die eigentlichen Akteure in der Raumplanung sind und der Bund nur eine subsidiäre Kompetenz in diesem Bereich hat, welche sich auf das Festlegen von allgemeingültigen Leitplanken reduziert, ist wieder Nachachtung zu verschaffen. Anstelle eines unausgereiften behördlichen Schnellschusses müsste aktuell die oberste Priorität bei der Umsetzung der ersten Etappe liegen, um Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit zu erreichen. 

Keine Regulierung auf Vorrat

Es kann und darf im Übrigen auch nicht sein, dass mittels stetiger Revisionen und Anpassungen von Gesetzen schleichend die Verfassung unterlaufen wird. Es ist ebenso nicht statthaft, dass man Projekte des Bundes, welche weder demokratisch legitimiert sind noch im Parlament zu Ende beraten, geschweige denn vom Volk überhaupt angenommen wurden, in Vorlagen einbaut.

Regulierungen auf Vorrat sind weder sinnvoll noch helfen sie das Vertrauen der Bevölkerung und Wirtschaft in die staatlichen Institutionen zu stärken. Auch ist es entgegen der Ansicht des Bundes auch nicht so, dass die Raumplanung eine Verbundaufgabe ist. Sie ist in erster Linie eine Aufgabe der Kantone – von diesem verfassungsmässigen Grundsatz wurde bereits in der ersten Etappe stark abgewichen, mit dem vorliegenden Entwurf zur zweiten Etappe entfernt man sich noch weiter davon.

Bauen ausserhalb der Bauzonen

Das Parlament hat in den letzten Jahren im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone eine angepasste, sinnvolle Regelung erarbeitet. Diesem vernünftigen Kompromiss droht nun mit der zweiten Etappe erneut Gefahr. Obwohl der Bund behauptet, die Revision diene alleine der Übersichtlichkeit, wird auch hier mit
Erschwernissen und Einschränkungen zu rechnen sein. Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind das klassische Paradebeispiel, wie der Bund vorgeht, wenn ihm die parlamentarische Gesetzesarbeit nicht passt.

Weder ist der Entwurf dazu geeignet, die Übersichtlichkeit zu verbessern noch besteht die Gewissheit, dass die Erleichterungen, welche das Parlament beschloss, im Endeffekt jemals wirklich zum Tragen kommen. Im Gegenteil: Die allgemeinen Bestimmungen im Bereich der Bauvorhaben werden in der Praxis wohl dazu führen, dass keine der vom Parlament in den letzten Jahren beschlossenen Änderungen umgesetzt wird – eine klarere Missachtung des Gesetzgebers gibt es wohl nicht.   

Raumplanung betrifft alle

Die SVP will eine Raumplanung, welche alle Regionen unseres Landes gleichberechtigt berücksichtigt. Sie will, dass jedes Gebiet seine Stärken ausspielen kann, damit massvolles Wachstum und eine gesunde Entwicklung auch in Zukunft möglich sind. Sie will somit weder ein Freilichtmuseum noch eine „Megaschweiz“ – und vor allem will sie keinen allmächtigen Überstaat, welcher ohne verfassungsmässige Grundlage schaltet und waltet und die Bedürfnisse der Bevölkerung ignoriert.

Fazit

Abschliessend bleibt festzuhalten, dass der Bund mit dieser Vorlage eine Regulierungslawine lostritt, welche die Rahmenbedingungen auch für den Schweizer Werkplatz massiv verschlechtern wird. Angesichts der Frankenstärke ist jegliche Regulierung Gift für Wirtschaft und Bevölkerung. Dass der Entwurf dabei mit schwammigen Begriffen wie Biodiversität, Verbundaufgaben etc. operiert und damit kantonale Kompetenzen auf diesem Gebiet bewusst in Frage stellt bzw. sogar ignoriert, ist auch aus staatspolitischer Sicht mehr als nur bedenklich.

 
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