Resolution

Resolution der SVP zur Stärkung der Schweizer Landwirtschaft

Zur Erhaltung und Stärkung der Schweizer Landwirtschaft fordert die SVP Schweiz anlässlich ihres Sonderparteitages vom 31. Oktober 2009 von Parlament und Bundesrat…

Zur Erhaltung und Stärkung der Schweizer Landwirtschaft fordert die SVP Schweiz anlässlich ihres Sonderparteitages vom 31. Oktober 2009 von Parlament und Bundesrat:

  • den Abbruch der Verhandlungen über ein EU-Agrarfreihandelsabkommen. Die Schweizer Landwirtschaft hat kürzere Spiesse als die Konkurrenz in der EU (siehe Liberalisierung Käsemarkt) und hätte durch den Freihandel mit Einkommenseinbussen von bis zu 50% zu rechnen, was einem Todesstoss für unsere Schweizer Bauernfamilien gleich käme;
  • die Schweizer Verhandlungsdelegation zu verpflichten, den Antrag zu stellen, dass die Landwirtschaft sowie die Nahrungsmittel bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO auszuklammern sind und den Zielen der Doha-Runde entgegenzutreten ist. Zusätzlich soll jedem Staat die Versorgungssicherheit und die Ernährungssouveränität gewährt werden. Ein Abschluss der Doha-Runde hätte für die Landwirtschaft vernichtende Folgen;
  • einen dringlichen Bundesbeschluss für eine privatrechtliche, allgemeinverbindliche Milchmengensteuerung, an die sich sämtliche Produzenten zu halten haben. Damit soll ein Milchpreis ermöglicht werden, der es den Bauernfamilien erlaubt, sich eigenverantwortlich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen;
  • eine Revision des Raumplanungsgesetzes für den ländlichen Raum. Die vorhandene und erschlossene Bausubstanz muss vollumfänglich und flexibler genutzt, erweitert, umgebaut oder abgerissen und wiederaufgebaut werden können. Der knappe Boden, welcher der Landwirtschaft noch zur Verfügung steht, darf nicht für die Renaturierung von Fliessgewässern oder die Ausdehnung der Waldflächen geopfert werden;
  • auf die Bildung einer Bilanzreserve für Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft zu verzichten. Bundesrat und Parlament sollen ihren Willen zur Erhaltung der einheimischen Landwirtschaft durch Massnahmen zur Förderung dezentraler Strukturen und multifunktionaler Betriebe zeigen, nicht aber durch „Sterbeprämien“;
  • keine neuen Richtlinien und Vorschriften im Tier-, Gewässer- und Umweltschutz, die zu höheren Produktionskosten gegenüber dem Ausland führen. Bürokratische und administrative Erschwernisse sind, wo immer möglich, abzubauen. In Erfüllung der Investitionssicherheit sollen nach neuesten Erkenntnissen realisierte Bauten und Einrichtungen während mindestens 30 Jahren ab Inbetriebnahme, auf Grund neuer Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien, nicht verändert werden müssen;
  • den Viehexport weiterhin zur Stärkung der Grünlandbetriebe vor allem im Hügel- und Berggebiet zu fördern. Wird kein Jungvieh mehr aufgezogen führt dies zu einer Vergandung der Alpen, was auch für den Tourismusstandort Schweiz negative Folgen hätte.

Mit der Umsetzung dieser Resolution kann sichergestellt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft den vom Volk in der Verfassung verankerten Auftrag der nachhaltigen und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage und der Pflege der Kulturlandschaft sowie der dezentralen Besiedelung des Landes erfüllen kann.

 
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