Entgegen den zu einem früheren Zeitpunkt gemachten Zusicherungen, dass Daten nur offengelegt würden, sofern im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA eine Gesamtlösung erzielt wird, wurden…
Interpellation der SVP-Fraktion
Entgegen den zu einem früheren Zeitpunkt gemachten Zusicherungen, dass Daten nur offengelegt würden, sofern im Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA eine Gesamtlösung erzielt wird, wurden den Vereinigten Staaten von Amerika auf Empfehlung des Bundesrates hin offenbar Mitarbeiterdaten von Banken und Daten von Dritten in unverschlüsselter Form übermittelt, ohne solch eine Gesamtlösung auch nur annähernd in greifbarer Nähe zu wissen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Was hat den Bundesrat zu dieser Kehrtwende bewegt? Ist sie das Resultat von erneutem Druck aus den USA oder gibt es Zusicherungen auf eine baldige Beilegung des Steuerstreits zwischen den beiden Staaten?
2. Hat er die involvierten Banken angehalten, die betroffenen Mitarbeiter frühzeitig vollumfänglich und transparent über die Lieferung ihrer Daten an die USA zu informieren? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Banken dieser Aufforderung auch wirklich nachgekommen sind? Falls nein, weshalb unterliess der Bundesrat dies? Ist eine Information der betroffenen Personen geplant?
3. Wie viele Mitarbeitende sind von diesen Datenlieferungen an die USA betroffen? Mit welchen Konsequenzen haben diese bei einer Einreise in die USA zu rechnen? Rät der Bundesrat den betroffenen Mitarbeitenden von Reisen in die USA ab? Rät er diesen Personen von Reisen in andere Länder ab?
4. Welche Rechtsmittel stehen den Betroffenen offen?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Lieferung von unverschlüsselten Mitarbeiterdaten an die USA? Was sagt der Bundesrat zur Kritik von renommierten Staatsrechtlern an der Herausgabe?