Der Bundesrat wird beauftragt, die fünf Empfehlungen der GPK-N vom 7. September 2011 zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes umzusetzen. Dabei handelt es sich um folgende…
Motion der SVP-Fraktion
Der Bundesrat wird beauftragt, die fünf Empfehlungen der GPK-N vom 7. September 2011 zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes umzusetzen. Dabei handelt es sich um folgende Empfehlungen:
1. die Rolle, die Aufgaben und die Kompetenzen der Bundeskanzlei hinsichtlich der Koordination der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren sind zu klären;
2. die Transparenz bei der Ergebniskommunikation sind zu verbessern;
3. das konferenzielle Verfahren ist abzuschaffen;
4. bei verkürzten Antwortfristen ist eine Begründungspflicht einzuführen;
5. die Frage, ob es zweckmässig ist, an der mit dem Vernehmlassungsgesetz (VlG) im Jahre 2005 eingeführten, aber kaum bekannten Unterscheidung zwischen Anhörung und Vernehmlassung festzuhalten, ist zu prüfen.
Begründung
Aufgrund der wiederholten Kritik am Konsultationsverfahren hatte die GPK im Januar 2010 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes beauftragt. Gestützt auf deren Bericht hatte die GPK-N obenstehende Empfehlungen an den Bundesrat formuliert und ihn dazu aufgefordert, ihr mitzuteilen, wie und bis wann er beabsichtige, diese umzusetzen. Gemäss Bericht des Bundesrates vom 15. Februar 2012 ist dieser jedoch weder bereit, auf der Basis der Empfehlungen vom 7. September 2011 eine Neukonzipierung der Konsultationsverfahren in Erwägung zu ziehen, noch das im Bericht der Kommission dargelegte Optimierungspotenzial bei den bestehenden Verfahren auszuschöpfen. Daraufhin beschloss die GPK-N, einerseits beim Bundesrat direkt nachzuhaken (bezüglich Rolle, Aufgaben und Kompetenzen der Bundeskanzlei hinsichtlich der Koordination der Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren), und andererseits ihren Forderungen mit drei Postulaten Nachdruck zu verleihen (bezüglich der Verbesserung der Transparenz bei der Ergebniskommunikation, der Abschaffung des konferenziellen Verfahrens und der Frage der Zweckmässigkeit zweier Konsultationsverfahren).
Diese Postulate fordern jedoch nur eine Prüfung dieser Empfehlungen durch den Bundesrat. Da dieser jedoch bereits in seinem Bericht festgehalten hat, dass er nicht gedenkt, diese umzusetzen, wird auch seine Prüfung der Anliegen nicht zu einem anderen Resultat führen. Daher ist es nötig, dass der Bundesrat durch die Überweisung dieser Motion mit der Umsetzung der fünf Empfehlungen der GPK-N beauftragt wird.