Der Vorentwurf zielt auf die Förderung des landesweiten Ausbaus passiver Fernmeldeinfrastrukturen ab, die feste Gebäudeanschlüsse mit Download-Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde gewährleisten. Die Förderung soll im Rahmen eines auf sieben Jahre befristeten Programms erfolgen und staatliche Mittel in Höhe von maximal 730 Millionen Franken umfassen. Die erforderlichen Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen sollen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom betroffenen Kanton (oder der betroffenen Gemeinde) getragen werden.
Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Aus Sicht der SVP ist es sinnvoll, dass das Förderprogramm nachfrageorientiert sowie technologieneutral ausgestaltet ist und dass aus einer wirtschaftlichen Gesamtabwägung auch Erschliessungen mit Mobilfunk förderfähig sind. Die Vorlage scheint geeignet, um die politisch gewünschte Gigabit-Versorgung zu gewährleisten, denn eine digitale Infrastruktur ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Die SVP begrüsst, dass keine zusätzliche Branchenabgabe vorgesehen ist und sich die erforderlichen Bundesmittel insbesondere durch eine befristete, zweckgebundene Verwendung der jährlichen Konzessionsgebühren von Mobilfunkkonzessionen finanzieren.
Für die SVP ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kriterien für die Förderung von Mobilfunkinfrastrukturen keine so hohen Anforderungen enthalten, dass eine Förderung des kostengünstigen Mobilfunks als Alternativtechnologie de facto ausgeschlossen wird. Die Umsetzung der Förderung darf nicht zu komplex sein und die Bestimmungen und Auflagen müssen dem Gebot der Einfachheit folgen.