Die neuen Verträge mit der EU werden vom Bundesrat als «Stabilisierungspaket» und von Economiesuisse als «Bilaterale III» verkauft. Beides ist irreführend. Nach EU-Recht handelt es sich um eine Assoziierung, sprich Anbindung und Ankettung der Schweiz an die EU und damit um das Ende des bilateralen Weges. Die Folgen für unser Land wären verheerend – insbesondere bei der Zuwanderung.
Besonders gefährlich ist die Teilübernahme der sogenannten «EU-Unionsbürger-Richtlinie». Darin wird das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern inklusive ihrer Familienangehörigen geregelt.
Der EU-Unterwerfungsvertrag sieht für Zuwanderer aus der EU bereits nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht vor. Aber nur für die, die arbeiten, wie der Bundesrat sein Verhandlungsergebnis rühmte. Was er verschweigt: Arbeitslosigkeit wird bei diesen fünf Jahren angerechnet! Sogar der Bezug von Sozialhilfe bis sechs Monate.
Hinzu kommt: Mit der Ukraine, Moldau, Georgien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür. Das sind zusätzlich über 60 Millionen EU-Bürger aus einkommensschwachen Ländern, die durch die Personenfreizügigkeit das Recht erhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.
Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag soll zudem der Familiennachzug ausgeweitet werden, der heute schon einen Viertel der Zuwanderung ausmacht: Nach Brüsseler Logik gehören nicht nur Ehegatte und Kinder, sondern auch Eltern, Schwiegereltern, Grosseltern, Enkel und Tanten zur Familie.
Wer meint, diese EU-Regeln würden nur für EU-Bürger gelten, täuscht sich. Eine einzige Person mit EU-Pass genügt, um eine Grossfamilie aus dem Nahen Osten oder Afrika nachzuziehen. Deutschland bürgert seit einiger Zeit massenhaft ein. Als ob sich die Folgen des zum Albtraum mutierten «Migrationsmärchens» dadurch in Luft auflösen würden – aber so funktioniert links-grüne Politik.
Allein letztes Jahr wurden fast 300’000 Ausländer zu Deutschen, vorab Syrer (28%), Afghanen, Türken, Iraker und Russen. Als EU-Bürger geniessen auch sie die Vorzüge des freien Personenverkehrs. Ein Beispiel: Ein Afghane mit deutschem Pass kommt in die Schweiz. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag darf er als EU-Bürger nicht nur seine afghanische Ehefrau und die Kinder, sondern auch seine afghanischen Eltern, Schwiegereltern, Stiefkinder, Enkel, Onkel, Tanten, Cousins – ja, praktisch die ganze Grossfamilie aus Afghanistan – nachziehen, sofern die Verwandten «abhängig» oder «pflegebedürftig» sind. Nach fünf Jahren erhalten sie alle ein Daueraufenthaltsrecht, selbst wenn sie nie gearbeitet haben und vom Sozialstaat leben.
Vor 21 Jahren, vor der Abstimmung über die Bilateralen I, versprach der Bundesrat, pro Jahr kämen höchstens 8’000 Zuwanderer. Mehr daneben liegen konnte man nicht: Tatsächlich kamen pro Jahr 50’000 EU-Zuwanderer zusätzlich in die Schweiz. Tendenz ansteigend: 2024 waren es 84’000! Und was sagt der Bundesrat heute? Die Zuwanderung werde mit dem neuen EU-Vertrag nicht steigen. Falls doch, soll es eine neue Schweizer Schutzklausel mit Grenzwerten richten.
Was die EU-Turbos im Bundeshaus verschweigen: Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) geht Schweizer Recht vor, was auch das Bundesgericht bestätigt hat. Die neue Schutzklausel ist somit komplett wirkungslos. Entscheidend ist die (schon bisher) im FZA verankerte Schutzklausel. Doch diese darf nur bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» angerufen werden. Hat sie der Bundesrat in den letzten 20 Jahren mit rekordhoher Zuwanderung auch nur einmal angerufen? Etwa 2014, nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative? Natürlich nicht – und er wird es auch in Zukunft nicht tun.
Nicht nur wurde die Schutzklausel nie angerufen. Bundesrat und Parlament verweigerten auch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Der entsprechende Artikel 121a steht aber noch immer in der Bundesverfassung: Er verlangt die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und verbietet den Abschluss internationaler Verträge, die dies verhindern. Mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit im neuen EU-Vertrag tut der Bundesrat aber genau das – und bricht damit die Verfassung zum zweiten Mal. Eine obligatorische Abstimmung mit Ständemehr ist alleine aus diesem Grund zwingend.
Der EU-Unterwerfungsvertrag ist das Gegenteil des Rütlischwurs, mit dem ihn Bundesrat Jans selbstgefällig verglichen hat. Der EU-Unterwerfungsvertrag steht nicht für Selbstbestimmung, er steht für Fremdbestimmung. Wer ihn akzeptiert, gibt die Steuerung der Zuwanderung komplett aus der Hand: Das Volk hat nichts mehr zu sagen, EU-Recht geht vor. Zum Dank dürfen wir noch jedes Jahr 350 Millionen Steuerfranken nach Brüssel abliefern.
Stoppen wir diesen Irrweg, sonst wird unser Land nicht wiederzuerkennen sein! Aber vielleicht ist das ja gerade das Ziel der EU-Bürokraten, denen die einzigartige Erfolgsgeschichte der selbstständigen Schweiz schon lange ein Dorn im Auge ist.