Am 28. September bietet sich die Gelegenheit, den ungerechten Eigenmietwert abzuschaffen. Diese weltweit einmalige Steuer belastet Wohneigentümer für ein Einkommen, das sie gar nicht haben. Diese Geistersteuer bestraft Familien und ältere Menschen und widerspricht der verfassungsrechtlichen Eigentumsförderung.
Das aktuelle Steuersystem belohnt das Schuldenmachen und bestraft den Schuldenabbau. Wer Hypotheken abbezahlt, verliert Abzüge, was die Steuerlast massiv erhöht und für ältere Menschen den Verlust des Eigenheims bedeuten kann. Der Eigenmietwert ist zudem bürokratisch und führt bei Neubewertungen zu explodierenden Steuerrechnungen. Wohneigentümer sind bereits mehrfach belastet (Vermögens-, Einkommens- und Grundsteuern sowie Grundstückgewinn-, Handänderungssteuern).
Reform erleichtert Jungen den Kauf von Wohneigentum
Die vom Parlament ausgearbeitete Reform ist ausgewogen und fair. Sie schafft den Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz und bei Zweitliegenschaften ab. Im Gegenzug dürfen Liegenschaftseigentümer die Unterhaltskosten und den privaten Schuldzinsabzug nicht mehr oder nur eingeschränkt vornehmen. Ersterwerber erhalten jedoch zehn Jahre lang einen speziellen Schuldzinsabzug, was speziell jungen Leuten den Erwerb von Wohneigentum erleichtert. Für vermietete Immobilien bleiben Abzüge bestehen, und die Kantone können Energie- und Umweltschutzmassnahmen weiterhin zulassen.
Reform entlastet tiefe Einkommen
Die Reform stärkt die Selbstverantwortung und fördert den Schuldenabbau, was zur finanziellen Stabilität beiträgt. Sie entlastet den Mittelstand und einkommensschwache Haushalte. Die Mehrheit der Wohneigentümer wird profitieren, insbesondere bei einem durchschnittlichen Hypothekarzins von unter 3,5 Prozent. Für Tourismuskantone gibt es eine Kompromisslösung: Sie können eine Objektsteuer auf selbst genutzten Zweitwohnungen einführen, um Einnahmeausfälle zu kompensieren, ohne eine neue Steuer zu schaffen.
Abgestimmt wird über den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften», der direkt mit der Abschaffung des Eigenmietwerts gekoppelt ist. Das heisst: Wer den ungerechten Eigenmietwert abschaffen will, sagt am 28. September JA zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern. Nutzen wir diese Chance und schaffen endlich diese Geistersteuer ab!