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Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft

Die SVP stört sich daran, dass aufgrund des Freizügigkeitsabkommens Sonderregeln geschaffen werden müssen. Auch die teuren und personalintensiven flankierenden Massnahmen schlagen zu Buche, ohne dass sie der EU als Verursacherin in Rechnung gestellt werden können. Konkret ist die Begründung für die Verlängerung des Eingriffs in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit jedoch schlicht nicht schlüssig und die vorgeschlagenen Massnahmen erweisen sich als völlig unangebracht. Die SVP erachtet des Weiteren Mindestlöhne als übergriffig und einer freien Marktwirtschaft unwürdig, weshalb wir uns auch dezidiert gegen deren Erhöhung aussprechen. Eine solche Bevormundung seitens Staat führt zu vermehrten Heimeintritten von älteren Leuten, die diese Löhne nicht bezahlen können. Dies ist jedoch absolut nicht im Sinne unserer Bürger, welche die rein steuerfinanzierten Ergänzungsleistungen zwangsläufig bezahlen müssen.

Seit 2011 gilt für Haushaltsangestellte in Privathaushalten die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag (NAV) für Haushaltsangestellte. Dadurch hat der Bundesrat zum ersten Mal seit Einführung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit einen Mindestlohn festgesetzt. Der Bundesrat hat den NAV Hauswirtschaft bereits viermal jeweils um drei Jahre verlängert.

 

Gemäss der Erwerbstätigenstatistik (ETS) ist die Beschäftigung seit der Einführung des NAV Hauswirtschaft um 46 Prozent und seit der letzten Verlängerung des NAV 2022 um 15 Prozent gestiegen. Es konnte evaluiert werden, dass der Frauenanteil von 74%, der Ausländeranteil von 45% (85% davon aus der EU/EFTA) sowie der Anteil an Geringqualifizierten von 44% deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt. In der überwiegenden Mehrheit arbeiten in der Hauswirtschaft Beschäftigte in Teilzeit, teils mit sehr niedrigen Beschäftigungsgraden.

 

Die Einführung von verbindlichen Mindestlöhnen wird im Bericht vornehmlich mit dem freien Personenverkehr und im Speziellen mit der Ausdehnung desselben auf die neuen EU-Mitgliedstaaten begründet. Ein grosser Anteil der ausländischen Haushaltshilfen ist für wenige Monate befristet angestellt. Vielen fehlt es folglich nicht nur an einer Ausbildung, sondern auch an Erfahrungen, was auch dem Arbeitgeber viel an Flexibilität abverlangt. Er muss sich regelmässig auf neue Hauswirtschaftsgehilfen einstellen, Abläufe sowie Handhabung von Haushaltsmitteln mehrfach erklären und beaufsichtigen etc. Auch der Spracherwerb ist in diesen kurzen Intervallen nur sehr schwerfällig möglich, was den Aufwand für den Arbeitgeber zusätzlich erhöht. Die Kontrollen haben verglichen mit anderen Branchen mit zwingenden Mindestlöhnen wenig Verstösse erkennen lassen. Daraus den Schluss zu ziehen, dass die Löhne dennoch bei Nichtverlängerung des NAV unter Druck geraten könnten, ist nicht stichhaltig. Damit würde die Analyse der geringen Verstösse in ihr Gegenteil verkehrt. Und wiederum muss deshalb eine Änderung des Entsendegesetzes herhalten, damit die befristete Verlängerung eines NAV überhaupt möglich wurde. Ein NAV kann verlängert werden, wenn wiederholte Verstösse gegen Mindestlohn festgestellt oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV erneut zu wiederholten und missbräuchlichen Unterbietungen der orts- und branchenüblichen Löhne führen könnte. Der höhere Anteil an Angestellten in der Hauswirtschaft aus Osteuropa im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen führte laut Bericht zur Einführung dieses NAV, weitere Gründen werden dabei nicht erwähnt und müssen als niederschwellig betrachtet werden, wenn es sie denn gibt. Da die Kontrollen nunmehr zu Tage gefördert haben, dass es in der Haushaltswirtschaft zu vergleichsweise wenig festgestellten Verstössen kam, muss man sich der wenig aussagekräftigen Hypothese bedienen, dass ohne NAV mit einer Zunahme an Verstössen zu rechnen ist. Diese Aussage ist weder mit stichhaltigen Belegen untermauert noch liegt eine stringente Herleitung vor, die ein solches Szenario plausibel macht. Mangels Begründung verkommt eine solche Schlussfolgerung schlicht zu einem negativen Menschenbild und einem Misstrauensvotum unseren Bürgern gegenüber. Schliesslich ist in allen Branchen mit Verstössen zu rechnen, was aufzeigt, dass solch allgemeinen Pauschalisierungen nicht geeignet sind, um für diese spezifische Branche die Wirtschaftsfreiheit derart einzuschränken.

 

Die SVP spricht sich schliesslich in aller Deutlichkeit gegen die gewohnheitsmässige Erhöhung der – an sich schon verfehlten – Mindestlöhne aus, welche wenn es nach dem Bundesrat ginge, wohl in Gewohnheitsrecht – und damit eine Wettbewerbsverzerrung – münden würde. Art. 360a Absatz 2 des Obligationenrechts sieht vor, dass die Mindestlöhne nicht dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen dürfen, genau das ist hier jedoch der Fall. Eine zwangsweise Lohnerhöhung auf CHF 20,35 pro Stunde für Ungelernte ist zu hoch, insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass ein hoher Anteil nur Teilzeit arbeitet, oft unter 50 Stellenprozenten. Wenn dann noch beachtet wird, dass sehr viele dieser Haushaltsangestellten nur wenige Monate in der Schweiz arbeiten, so wird rasch klar, dass ein grosser Initialaufwand für den Arbeitgeber besteht, die Abläufe zu erklären und zu üben. Die SVP pocht deshalb darauf, nicht automatisch bei jeder Verlängerung auch gleich noch die Löhne staatlich verordnet anzuheben. Die besten Ergebnisse für unsere Bürger werden durch die freie Marktwirtschaft erzielt, weshalb weitere Eingriffe in dieselbe zu vermeiden sind. Es ist zudem bezeichnend, dass gerade aufgrund des viel gepriesenen Freizügigkeitsabkommens solche tiefgreifenden Massnahmen überhaupt erst notwendig sind. Letztlich wird sich eine weitere Lohnerhöhung als unzweckmässig erweisen, da sich dann gerade ältere Leute, die gerne noch in ihren eigenen vier Wänden geblieben wären, für einen Heimübertritt entscheiden müssen, da sie die Löhne nicht mehr bezahlen können. In diesem Fall werden alle Restkosten von der öffentlichen Hand via Ergänzungsleistungen getragen.

 

Die SVP lehnt die Verlängerung und Änderung der Verordnung klar ab, da es sich um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit handelt, die Kantone selbst Normalarbeitsverträge erlassen können und eine bundesweite Regelung über das Ziel hinausschiesst. Ein landesweiter Mindestlohn verstösst gegen das Subsidiaritätsprinzip, da Kantone besser auf die lokalen Gegebenheiten eingehen können. Weiter werden keine stichhaltigen Beweise für missbräuchliche Lohnunterbietungen vorgelegt. Flankierende Massnahmen sind per se bürokratisch, teuer und unternehmensfeindlich. Die Vorteile, die ein flexibler Arbeitsmarkt offensichtlich zur Folge hat, werden durch zusätzliche Regulierungen gefährdet.

 
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