«Es gibt nur eine Antwort zu diesem Vertragsmonster: Ein entschiedenes NEIN!»
Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, den die Gegenseite jederzeit einseitig zu ihren Gunsten abändern kann? Würden Sie sich dazu verpflichten, diese Anpassungen unter Strafandrohung zwingend zu übernehmen? Würden Sie einen Vertrag akzeptieren, über dessen Auslegung die Rechtsabteilung der Gegenseite abschliessend entscheidet und für den Sie jährlich auch noch Milliarden bezahlen müssten? Natürlich nicht! Genau das aber erwartet uns mit dem EU-Unterwerfungsvertrag.

Die Bundeshausfraktion der SVP hat das EU-Vertragspaket eingehend geprüft. Das Ergebnis dieser Analyse ist schockierend – hier die Folgen des EU-Unterwerfungsvertrags für die Schweiz:
Die Bundeshausfraktion der SVP hat während der letzten vier Monate in zehn Arbeitsgruppen – jeweils unter der Leitung eines Nationalrates – den vollständigen EU-Unterwerfungsvertrag durchgearbeitet: Das Vertragspaket umfasst 2’228 Seiten. Dazu kommen 20’897 Seiten sekundäre Erlasse (17’968 Seiten EU- und 2’929 Seiten CH-Erlasse), Dutzende EU-Tertiärerlasse, EU-Kommissionsentscheide und Urteile des EU-Gerichtshofs.
1. Schleichender EU-Beitritt: Der Unterwerfungsvertrag führt die Schweiz schleichend in die EU.
2. Beendigung des bilateralen Wegs: In Zukunft setzt die EU für die Schweiz Recht und die Schweiz verpflichtet sich, dieses EU-Recht zu übernehmen. Damit wird der schweizerische Gesetzgeber – Volk, Kantone und Parlament – ausgeschaltet: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das ist das Gegenteil eines bilateralen Vertrags auf Augenhöhe.
3. Zwingende Übernahme von EU-Recht: Zentrale Bereiche der schweizerischen Politik werden in Zukunft von der EU für unser Land bestimmt: Regelung der Zuwanderung, Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen, die Wirtschaftspolitik, die Arbeitsmarktregulierung, die Land- und Luftverkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik (EU-«Lebensmittelsicherheitsraum»), der Strommarkt und Teile der Schweizer Gesundheitspolitik. Die EU-Rechtsübernahme durch die Schweiz wird überwacht von EU-Kommission und EU-Gerichtshof.
4. Entmachtung des Volkes und der Kantone: Sollte es das Schweizer Volk oder das Parlament wagen, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern, sieht der Unterwerfungsvertrag «Ausgleichsmassnahmen» vor. Die Schweiz würde somit die EU ermächtigen, Strafmassnahmen resp. Sanktionen gegen die Schweiz zu erlassen.
5. EU-Gerichtshof als Richter über die Schweiz: Im Unterwerfungsvertrag ist – trotz Schiedsgericht – letztlich der EU-Gerichtshof und damit das Gericht der Gegenpartei, die Instanz, die bei Streitigkeiten entscheidet. Gutachten des EuGH sind für das Schiedsgericht «bindend».
6. Ausweitung der Zuwanderung verletzt Art. 121a Bundesverfassung: Das Schweizer Volk fordert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung und hat deshalb 2014 den Verfassungsartikel 121a «Steuerung der Zuwanderung» beschlossen. Der neue EU-Vertrag bewirkt das Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit würde weiter ausgebaut. EU-Bürger erhalten neu schon nach fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht. Sie dürfen damit in der Schweiz bleiben, auch wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig sind. Der Familiennachzug wird ausgeweitet und vereinfacht.
7. Rechtssicherheit und EU-Bürokratie: Namentlich die Wirtschaftsverbände wollen eine institutionelle Anbindung an die EU wegen der «Rechtssicherheit». Als ob die Schweiz ein Land der Rechtsunsicherheit wäre. Was die Verbandsfunktionäre ausblenden: Die Schweiz müsste ihre Vorteile aufgeben und sich der EU angleichen. Die Schweiz würde sich weitgehend der Rechtssetzung der EU ausliefern, wobei völlig unsicher ist, was in Zukunft noch alles zu übernehmen sein wird. Die Schweiz müsste auch die Regulierungsflut der EU übernehmen und anwenden. Dabei klagen gerade Unternehmen in der EU über die masslose und kostspielige EU-Bürokratie, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Europas massiv beeinträchtigt.
8. Nachfolgend weitere gravierende Konsequenzen dieses Vertrags:
- Neues Beihilfeüberwachungsregime: Die EU-Beihilferichtlinien sollen im Bereich Strom, Landverkehr und Luftverkehr für Bund, Kantone und Gemeinden zwingend werden. Damit würde unser Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie völlig untergraben.
- Souveränitätsverlust auf Strasse und auf Schiene: Schrittweise Marktöffnung gefährdet SBB, Pünktlichkeit und Taktfahrtplan. Auf der Strasse drohen Gigaliner und EU-Mautprinzipien.
- Landwirtschaft und Lebensmittelregulierung in EU-Hand: Beim Abkommen zur sog. «Lebensmittelsicherheit» handelt es sich um ein weitreichendes Regulierungsinstrument der EU. Dahinter steht die EU-Strategie «Vom Hof auf den Tisch» (Farm to Fork), welche Massnahmen entlang der gesamten Lebensmittelkette erfasst: Von der Produktion, Verarbeitung, Vertrieb bis zum Verbrauch. Damit ist auch die Schweizer Landwirtschaft direkt und massiv betroffen.
- Zehntausende EU-Studenten zum Billigtarif an Schweizer Unis: Die per 2025 eingeführte Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende müsste rückgängig gemacht werden. Die Zeche bezahlen Schweizer Studierende und die Kantone.
- Höhere Steuern und Abgaben: Neu verlangt die EU vom Nicht-EU-Mitgliedsland Schweiz einen «regelmässigen finanziellen Beitrag». Mit allen anderen Verpflichtungen kommt der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage auf jährlich 1,4 Milliarden Franken. In unserer Analyse kommen wir auf 2 Milliarden Franken – ohne die indirekten Kosten aufgrund der Übernahme der EU-Bürokratieflut.
- Stromabkommen führt zu Unsicherheit und höheren Preisen: Mit dem Stromabkommen gibt die Schweiz ihre energiepolitische Eigenständigkeit auf und gefährdet ihre Versorgungssicherheit. Nach einer Frist von sechs Jahren kann die EU auf unsere Reserven zugreifen. Die Schweiz muss Strom nach Vorgabe der EU produzieren.
9. Das Fazit der SVP ist deutlich: Dieser Vertrag ist in jeder Hinsicht zum Nachteil der Schweiz und der Schweizer Bevölkerung. Es handelt sich um einen EU-Unterwerfungsvertrag. Deshalb gibt es nur eine Antwort zu diesem Vertragsmonster: Ein entschiedenes NEIN!

