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Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)

Die SVP lehnt diesen Gesetzesentwurf ab. Die Schweiz verfügt heute bereits über eine funktionierende, international verflochtene Gasversorgung. Ein erheblicher Teil der Gasflüsse sind Transit- und Handelsströme, während nur ein vergleichsweiser kleiner Anteil des durch die Schweiz fliessenden Gases für den inländischen Verbrauch bestimmt ist. Vor diesem Hintergrund ist Zurückhaltung angezeigt: Eine umfassende Neu-Regulierung kann Standortvorteile im Gas- und Energiehandel schwächen, ohne dass der Nutzen für die inländische Versorgung die neuen Kosten und Risiken klar überwiegt. Statt einer schlanken Ordnungspolitik zur Beseitigung punktueller Rechtsunsicherheiten baut der Entwurf eine neue Markt- und Aufsichtsarchitektur auf, erweitert Berichtspflichten sowie Eingriffsrechte und schafft zusätzliche Kosten zulasten der Endkundinnen und Endkunden. Besonders kritisch ist zudem die erkennbare Ausrichtung auf EU-Standards und EU-Kompatibilität: Gerade im Kontext des von der SVP klar abgelehnten EU-Pakets darf das GasVG nicht zur Vorstufe einer schleichenden energiepolitischen Anbindung an die EU werden.

In der Vernehmlassungsantwort vom Februar 2020 kritisierte die SVP, dass die damalige Vorlage eine Teilmarktöffnung vorsah, den Mittelstand belasten würde und nebenbei Klima- und Energieziele verfolgen wollte. Neu übernimmt der Entwurf 2025 zwar die Forderung der SVP nach einer vollständigen Marktöffnung, knüpft diese in der Praxis aber an neue Voraussetzungen wie kommunikationsfähige Messsysteme und komplexere Marktprozesse, was zusätzliche Bürokratie und Kosten auslösen würde. Zudem führt dieser Entwurf eine neue Pflicht ein, zur Speicherung bestimmter Gasmengen im Ausland. Der Bericht weist selbst auf Belastungen kleinerer Marktteilnehmer hin. Aus unserer Sicht entsteht damit ein dauerhaftes Kosteninstrument, dessen Folgen letztlich bei Haushalten landen, ohne dass ein Nutzen nachgewiesen ist.

Die damalige Teilmarktöffnung wird aufgegeben, neu ist eine vollständige Marktöffnung vorgesehen. Diese formale Korrektur reicht jedoch nicht aus, weil der Entwurf gleichzeitig deutlich mehr Regulierung aufbaut als für eine reine Marktordnung notwendig wäre. Die Wahlfreiheit wird in der Praxis an zusätzliche technische und administrative Voraussetzungen geknüpft, und es kommen neue, eingriffsintensive Instrumente hinzu, namentlich zusätzliche Pflichten im Bereich Versorgungssicherheit sowie eine Netz- und Planungslogik, die das Gesetz mit energie- und klimapolitischen Transformationsvorgaben überlädt. Damit bleibt die Grundkritik der SVP von 2020 bestehen: Klima- und Energieziele gehören transparent in die dafür vorgesehenen Erlasse und nicht nebenbei in ein Ordnungsgesetz für den Gasmarkt.

Der Entwurf baut eine neue Markt- und Aufsichtsarchitektur auf, schafft zusätzliche Berichtspflichten sowie Eingriffsrechte und belastet Endkunden mit neuen Abgaben und Netzkosten. Parallel steht das neue EU-Paket mit dem Stromabkommen zur Debatte, welches die SVP klar ablehnt. Das GasVG darf nicht zur Vorstufe einer schrittweisen energiepolitischen Anbindung an die EU werden. Damit droht genau das Gegenteil dessen, was die Schweizer Bevölkerung benötigt: höhere Energiekosten, mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit. Schliesslich ist die EU-Ausrichtung heute nicht mehr nur ein allgemeines Ziel, sondern im Entwurf konkret angelegt: Entry-Exit-Modell als EU-Standard, EU-begründete Prozesse und die explizite Herleitung, dass bestimmte Regelungen «EU-kompatibel» sein müssen, um mit Nachbarbehörden zusammenzuarbeiten. Die SVP verlangt daher eine klare Rückführung der Vorlage auf eine schlanke, schweizerisch ausgerichtete Marktordnung ohne neue Pflichtbürokratie zulasten von Haushalten und KMU.

 
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