Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung)

Die SVP stimmt der Änderung der Energieförderungsverordnung grundsätzlich zu. Anlass ist die Umstellung bei Swissgrid: Die Ausgleichsenergiekosten werden neu nach einem Einpreismodell verrechnet, weshalb die bisherige Berechnung des Bewirtschaftungsentgelts angepasst werden muss, damit sie ab 2026 weiterhin korrekte Resultate liefert. Der fixe Anteil von 0,11 Rp./kWh bleibt unverändert und deckt allgemeine Vermarktungskosten ab. Der variable Anteil soll dagegen nur noch dort ausbezahlt werden, wo im Durchschnitt tatsächlich zusätzliche Ausgleichsenergiekosten entstehen, insbesondere bei Photovoltaikanlagen.

Diese Vorlage erhöht die Kostenwahrheit und senkt die Belastung des Fördersystems. Wichtig ist, dass die Berechnung für Photovoltaik sowie der verwendete Korrekturfaktor klar und konsistent begründet wird. Er ist regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Die veröffentlichten Quartalswerte müssen transparent dokumentiert werden, damit die Betroffenen die Berechnung kontrollieren können. Positiv ist zudem, dass bei einem negativen Ergebnis keine Gewinne abgeschöpft werden und der Betrag auf null gesetzt wird. Die SVP erwartet, dass der Vollzug schlank bleibt und keine neuen Melde- oder Bürokratiepflichten entstehen. Insgesamt unterstützt die SVP die Änderung, fordert aber eine periodische Überprüfung der Parameter und eine klare Beschränkung des variablen Entgelts auf jene Fälle, in denen durchschnittlich tatsächlich Kosten anfallen.

 
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