Im Bereich Zahlungsdienste, Stablecoins und Krypto-Dienstleistungen besteht bisher eine teilweise unklare Regulierung. Diese Rechtsunsicherheit trifft am Ende nicht nur Finanzakteure, sondern vor allem Bürgerinnen und Bürger, die solche Angebote nutzen, sowie KMU, die auf verlässliche und günstige Zahlungsabwicklung angewiesen sind. In der vorliegenden Änderung des Finanzinstitutsgesetz (FINIG) werden zwei neue Bewilligungskategorien eingeführt: das Zahlungsmittelinstitut als Weiterentwicklung der Fintech-Bewilligung sowie das Krypto-Institut für bestimmte Dienstleistungen mit Kryptowerten. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen für eine klar definierte Kategorie «Stablecoins» geschaffen.

Aus Sicht der SVP geht die Vorlage in der vorliegenden Form zu weit. Kritisch ist der Teil zu den Krypto-Instituten: Die Abgrenzungen sind zu wenig trennscharf und es besteht die Gefahr, dass auch reine Technologieanbieter ohne faktische Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte erfasst werden. Zudem warnen wir vor Regelungen, die über internationale Standards hinausgehen und in der Praxis zu Standortnachteilen führen könnten, etwa im Umgang mit privaten Krypto-Wallets. Unter diesen Voraussetzungen lehnt die SVP die Vorlage ab, ist aber bereit, eine überarbeitete, praxistaugliche Lösung zu unterstützen – vorausgesetzt, zentrale Korrekturen werden vorgenommen und die FINMA ihre Aufsicht zurückhaltend ausübt.
Im Grundsatz unterstützen wir, dass die bisherige Fintech-Bewilligung aufgehoben und als neue Bewilligungskategorie ins FINIG überführt wird. Das schafft Klarheit und erhöht die Kohärenz der Finanzmarktregulierung. Der verbesserte Schutz der Kundengelder ist wichtig, insbesondere durch die Anforderungen an getrennte Aufbewahrung und die Absonderung eines Sondervermögens zugunsten der Kunden im Konkursfall. Auch der Wegfall der bisherigen Limite von 100 Millionen Franken kann Wachstum ermöglichen und die Schweiz als Standort für Zahlungsinnovationen stärken. Die Anforderungen sollen jedoch abgestuft bleiben und sich am tatsächlichen Risikoprofil orientieren, damit der Eintritt für kleinere und innovative Anbieter nicht unnötig erschwert wird. Zudem ist sicherzustellen, dass Kundengelder bei Zahlungsmittelinstituten nicht so behandelt werden, dass daraus in der Praxis standortschädliche Belastungseffekte (z. B. über währungspolitische Mechanismen) entstehen können.
Ebenfalls unterstützen wir, dass für eine klar definierte Stablecoin-Kategorie ein verlässlicher Rahmen geschaffen wird und die Ausgabe grundsätzlich an eine Bewilligung als Zahlungsmittelinstitut gebunden ist. Dadurch werden Zuständigkeiten geklärt und der Kundenschutz gestärkt, ohne dass eine staatliche Garantie entsteht. Ausnahmen sind nur dann vertretbar, wenn sie eng begrenzt bleiben und für die Nutzerinnen und Nutzer transparent ist, dass keine FINMA-Aufsicht besteht und der Schutz nach FINIG nicht gewährleistet ist. Die vorgesehenen Informationspflichten, insbesondere ein Whitepaper, tragen dazu bei, Vertrauen zu schaffen, sofern sie praxisnah ausgestaltet werden. Dabei ist auf Verhältnismässigkeit zu achten: Die Whitepaper-Pflicht darf nicht zu einem formalen Hindernis werden, das Innovation und Markteintritt unnötig erschwert.
Die neue Bewilligungskategorie für Krypto-Institute ist in der vorliegenden Ausgestaltung hingegen überarbeitungsbedürftig. Die Definitionen sind zu breit und zu wenig trennscharf und drohen, auch reine Technologieanbieter (Non-Custodial-Modelle) unter eine präventive Aufsicht zu ziehen, obwohl diese keine faktische Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte haben. Es muss gesetzlich klar sein, dass eine Bewilligungspflicht nur dort greift, wo tatsächlich Verwahrung bzw. faktische Kontrolle über fremde Krypto-Vermögenswerte besteht. Zudem darf der Betrieb von Handelssystemen nicht automatisch eine Bewilligungspflicht auslösen, wenn der Betreiber zu keinem Zeitpunkt Eigentum oder Verfügungsmacht über die gehandelten Werte erlangt. Besonders kritisch ist jede Regelung, die faktisch zu einem generellen vorgängigen Identifizieren oder «Whitelisting» von privaten («self-hosted») Wallets führt: Ein solcher «Swiss Finish» ginge über internationale Standards hinaus, würde DeFi-Anwendungen in der Schweiz praktisch verunmöglichen und Innovation ins Ausland verdrängen. Stattdessen ist ein risikobasierter Ansatz vorzusehen, bei dem moderne Instrumente wie Transaktionsmonitoring und Blockchain-Analysen als gleichwertige Massnahmen zur Risikominderung anerkannt werden.
Weil die Vorlage zu zusätzlichem Aufwand bei der FINMA führt, der über Aufsichtsabgaben finanziert werden soll, beantragt die SVP eine schlanke und praxistaugliche Umsetzung. Die FINMA soll sich auf die wesentlichen Risiken konzentrieren und keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende, innovationshemmende Aufsichtspraxis etablieren. Wo Details per Verordnung geregelt werden, sind die Delegationen so auszugestalten, dass zentrale Eckwerte klar im Gesetz festgelegt bleiben und die Regeln für die Branche gut kalkulierbar sind. Die vorgesehenen digitalen Schnittstellen und Abläufe in der Aufsicht sind sinnvoll, sofern sie effektiv Bürokratie abbauen.
Schliesslich können wir Pilotprojekte für Partnerschaften zum Informationsaustausch im Bereich der Geldwäschereibekämpfung im Grundsatz unterstützen, sofern die Teilnahme freiwillig bleibt. Die Projekte müssen zeitlich und inhaltlich begrenzt sein und der Datenschutz ist strikt einzuhalten.