Im Kern zielt die Vorlage darauf ab, für Start-ups eine neue Ausnahmeregelung zu schaffen, die bestimmten Mitarbeitenden deutlich mehr Flexibilität bei den Arbeits- und Ruhezeiten einräumt. Diese Sonderregelungen gelten für erwachsene Schlüsselpersonen, die ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen können und über einen Mitarbeiterbeteiligungsplan finanziell am Unternehmen beteiligt sind. Konkret darf bei diesen Personen der tägliche Zeitrahmen, in dem gearbeitet wird, inklusive Pausen auf bis zu 17 Stunden ausgedehnt werden. Zudem darf die zwingende Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mehrmals pro Woche auf neun Stunden verkürzt werden. In für das Unternehmen entscheidenden Projektphasen ist es diesen Angestellten ausserdem erlaubt, an bis zu sechs Sonntagen und zehn Nächten im Jahr ohne behördliche Bewilligung zu arbeiten. Der grundlegende Gesundheitsschutz bleibt erhalten, weshalb die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung weiterhin bestehen bleiben. Profitieren können von dieser Flexibilisierung in der Regel nur Jungunternehmen, deren Gründung nicht länger als fünf bis zehn Jahre zurückliegt.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage anzunehmen.
Die SVP unterstützt die Vorlage, weil sie unseren Jungunternehmen endlich mehr Flexibilität bei der Arbeitsorganisation gibt. Wer finanziell am Start-up beteiligt ist und seine Aufgaben weitgehend selbst bestimmt, braucht keine starren staatlichen Arbeitszeitregeln. In entscheidenden Momenten wie einer Produkteinführung müssen die Teams anpacken dürfen, auch mal unbürokratisch in der Nacht oder am Sonntag. Besonders positiv ist für uns zudem, dass diese pragmatische Lösung den Betrieben keine neuen Pflichten aufbürdet und dem Staat absolut keine zusätzlichen Kosten verursacht. So stärken wir unsere Wirtschaft ohne neue Bürokratie und belohnen unternehmerisches Engagement.