Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die Revision setzt neue Rahmenbedingungen u.a. für international Versicherte beim Risikoausgleich, deren Qualität jedoch stark von der konkreten Umsetzung abhängt, welche nicht hinreichend geklärt ist. Die stärkere Differenzierung nach Risikogruppen erhöht zwar die Genauigkeit und verringert Verzerrungen, führt jedoch zu zunehmender Modellkomplexität für die Anwender. Die Einführung der 130 Teuerungsfaktoren erhöht die Unübersichtlichkeit erheblich zu Lasten der Nachvollziehbarkeit. Die ständige Annäherung an einen «perfekten» Risikoausgleich kommt in der Summe funktional einer Einheitskasse gleich. Diese Tendenz lehnen wir strikt ab.

Die Vorlage beinhaltet Ausführungsbestimmungen sowie Anpassungen im Risikoausgleich ab 2028 vor basierend auf der Wirkungsanalyse der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) sowie einer Studie. Aufgrund der infolge der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (EFAS) veränderten prämienfinanzierten Teils der OKP-Kosten soll mit dieser Revision die Berechnung der Teuerung beim Risikoausgleich angepasst werden. Andernfalls würde der Risikoausgleich die Kostensituation vor EFAS ausgleichen.

Mit jeder zusätzlichen Verfeinerung wird das Krankenversicherungssystem stärker in Richtung eines zentral gesteuerten Systems verschoben. Die geringfügige Restwettbewerbsfähigkeit der Versicherer wird damit weiter ausgehöhlt. Ganz allgemein führt ein zu weit gehender Risikoausgleich zu einer unerwünschten Schwächung der Kostenverantwortung sowie zu negativen Effekten punkto Effizienz. Schliesslich soll der Risikoausgleich nicht zu einer vollständigen Risikoneutralisation führen, das Ziel muss zumindest in einem begrenzten Rahmen ein funktionsfähiger Wettbewerb sein, nicht dessen Eliminierung.

Die SVP lehnt die Vorlage deshalb ab.

Vernehmlassung (PDF)

 
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