Die SVP stellt erfreut fest: Eine Mehrheit der SPK-Ständeräte ist ihrem staatspolitischen Gewissen gefolgt. Wer den EU-Unterwerfungsvertrag will, muss vorher die Bundesverfassung anpassen. Diese Anpassung erfordert eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr. Es geht um nichts weniger als die DNA der Schweiz: um unsere direkte Demokratie.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) bleibt standhaft: Die neuen EU-Verträge verstossen gegen die Bundesverfassung – und zwar gegen den Zuwanderungsartikel 121a. Dort steht klipp und klar: Die Schweiz darf keine neuen Verträge abschliessen, die gegen die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verstossen.
Für eine Mehrheit der SPK-Ständeräte ist deshalb klar: Wer die neuen EU-Verträge will, muss vorher die Bundesverfassung anpassen. Dafür braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen (Kantone).
Mit den geplanten EU-Verträgen müsste die Schweiz jedoch wesentliche Teile der heutigen und auch der künftigen EU-Unionsbürgerrichtlinie übernehmen. Die EU-Personenfreizügigkeit würde damit stark ausgeweitet:
Die SVP stellt erfreut fest: Eine Mehrheit der SPK-Ständeräte ist ihrem staatspolitischen Gewissen gefolgt. Wer die neuen EU-Verträge will, muss vorher den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung anpassen. Diese Anpassung erfordert eine obligatorische Volksabstimmung mit Zustimmung der Kantone (Ständemehr).
So oder so: EU-Verträge müssen zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden
Die staatspolitische Kommission ist die Hüterin der politischen und demokratischen Rechte. Dazu gehört auch der föderalistische Staatsaufbau der Schweiz. Volk und Stände (Kantone) bilden den Souverän: die Schweizerische Eidgenossenschaft. So steht es im ersten (!) Artikel der Bundesverfassung. Darum gibt es auch unser Zwei-Kammersystem mit National- und Ständerat.
Der EU-Unterwerfungsvertrag würde unser Staatssystem grundlegend umpflügen. Die Schweiz müsste in wesentlichen Bereichen automatisch EU-Recht übernehmen. Der EU-Gerichtshof würde zur obersten Instanz auch für die Schweiz. EU-Recht gilt als Völkerrecht und würde gemäss Praxis des Bundesgerichts dem schweizerischen Recht vorgehen. Damit würde unser Souverän – die Schweizer Stimmbevölkerung und die Kantone – direkt übersteuert und entmündigt.
Eine solche institutionelle Unterordnung der Schweiz unter die EU muss zwingend durch das doppelte Mehr bestätigt werden.
So sieht es auch die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates: Mit 7 zu 5 Stimmen verlangt die SPK ein «obligatorisches Referendum sui generis» – das heisst eine obligatorische Volksabstimmung. Die EU-Verträge sind so weitreichend, dass sie eine Zustimmung von Volk und Ständen benötigen.