Revision der Holzhandelsverordnung (HHV) zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Zusammenhang mit Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus der Europäischen Union (EU)

Die SVP lehnt die vorliegende Revision der Holzhandelsverordnung (HHV) in dieser Form ab. Die Vorlage verfehlt das ursprüngliche und entscheidende Ziel der gleichlau-tenden Motionen 17.3843 Flückiger-Bäni und 17.3855 Föhn («Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz»). Anstatt die geforderten gleich langen Spiesse im Handel mit der EU zu schaffen, beschränkt sich die Vorlage auf eine reine administrative Entlastung bei den Importen. Die SVP fordert eine grundlegende Überarbeitung, die den Schweizer Holzexporteuren end¬lich die Wettbewerbsnachteile gegenüber der EU nimmt.

Der Bundesrat hat im Rahmen seines Massnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz eine Anpassung der Holzhandelsverordnung (HHV) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Revision ist es, die administrativen Belastungen für Schweizer Importeure von Holz und Holzprodukten aus der EU zu reduzieren. Die Einführung der HHV erfolgte unter anderem zur Umsetzung der gleichlautenden Motionen 17.3843 Flückiger-Bäni und 17.3855 Föhn «Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexpor­teure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz». Diese verlangten eine mit der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) identische Schweizer Regelung, um Handelshemmnisse abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Holzwirtschaft zu stärken.

Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für Importe aus der EU
Die SVP begrüsst die Einführung einer vereinfachten Sorgfaltspflicht für Holz und Holzpro­dukte, die bereits in der EU in Verkehr gebracht wurden. Der Abbau unnötiger Doppelspurig­keiten reduziert den administrativen Aufwand für Schweizer Unternehmen. Es ist sinnvoll, dass die Schweiz auf die bereits bestehenden Kontrollen innerhalb der EU abstellt, solange keine konkreten Hinweise auf Verstösse vorliegen. Auch mit der neuen Regelung bleibt gewährleis­tet, dass die notwendigen Umweltstandards eingehalten werden und der Handel mit illegal geschlagenem Holz weiterhin verhindert wird. Zudem schafft die Präzisierung der Definition des erstmaligen Inverkehrbringens mehr Rechtssicher­heit. Die SVP unterstützt klare und ver­ständliche Rechtsgrundlagen. Diese administrativen Entlastungen für Importeure kaschieren jedoch nur, dass das Hauptanliegen der Motionen ignoriert wurde. Die kosmetischen Erleich­terungen beim Import lösen das Kernproblem nicht.

Wettbewerbsnachteil der Schweizer Exporteure bleibt bestehen
Kritisch beurteilt die SVP, dass die Vorlage den eigentlichen Wettbewerbsnachteil der Schwei­zer Holzexporteure gegenüber der EU nicht beseitigt. Schweizer Exporteure gelten beim Export in die EU weiterhin als Drittstaatenlieferanten und müssen die umfangreichen Anforde­rungen der EU erfüllen. Damit bleibt der administrative Mehraufwand bestehen, obwohl genau dieser Nachteil mit den Motionen 17.3843 und 17.3855 behoben werden sollte.

Aus den genannten Gründen lehnt die SVP die vorgeschlagene Revision ab. Es ist unver­ständlich, warum lediglich der Import aus der EU erleichtert wird, während unsere eigenen Exporteure unter massiven Wettbewerbsnachteilen leiden. Die SVP fordert eine Nachbesse­rung der Vorlage. Es muss sichergestellt werden, dass die Schweizer Regelungen von der EU vollumfänglich anerkannt werden, um den klaren Auftrag der Motionen für gleich lange Spiesse endlich umzusetzen.

 
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