Die SVP unterstützt die neue Strahlenmessmittelverordnung (StMmV) grundsätzlich, verlangt aber gezielte Änderungen. Bestehende ABC-Messgeräte sollen fünf statt nur ein Jahr weiterverwendet werden dürfen, wenn ihre Messgenauigkeit nachgewiesen ist. Bei der Eichgebührenverordnung (EichGebV) unterstützt die SVP die Vereinheitlichung der Begriffe. Die vorgeschlagenen Gebühren sind aber zu überarbeiten: Sie müssen zwingend dem tatsächlichen Prüfaufwand entsprechen anstatt einer Pauschalgebühr.

Strahlenmessmittelverordnung StMmV
Die Verordnung gilt seit 2013 unverändert. Mit der Totalrevision werden die technischen Anforderungen an neue internationale Normen angepasst. Zudem werden die Messgeräte genauer nach ihrem Einsatz unterschieden. Damit gelten für ein selten eingesetztes Gerät einer ABC-Einsatzorganisation andere Prüfpflichten als für ein Gerät, das im medizinischen Bereich täglich zum Schutz von Patienten oder Personal verwendet wird. Die SVP unterstützt diese risikogerechte Regelung.
Neu werden rund 15’000 Messgeräte von Armee, Zivilschutz und Blaulichtorganisationen sowie rund 4’000 aktive Personendosimeter erfasst. Auch günstigere Radonexposimeter werden neu geregelt. Für ABC-Messgeräte sind grundsätzlich eine erste Kalibrierung und danach Kontrollen im Abstand von fünf Jahren vorgesehen. Bestehende Geräte, deren Bauart noch nicht zugelassen ist, dürften nach dem Entwurf aber nur noch während zwölf Monaten weiterverwendet werden. Diese Frist ist zu kurz. Solche Geräte sollen fünf Jahre weiterverwendet werden dürfen, wenn ihre Messgenauigkeit nachgewiesen ist. Die neue Aufsicht des BABS darf zudem weder zusätzliche Stellen noch neue, nicht ausgewiesene Kosten für Bund und Kantone auslösen.
Eichgebührenverordnung EichGebV
Bei der Eichgebührenverordnung steigt das jährliche Gebührenvolumen voraussichtlich von 650’000 auf 875’000 Franken. Bei mobilen Dosisleistungsmessgeräten beispielsweise von 173 auf 300 Franken. Für Hand-Fuss-Kontaminationsmonitore sind neu 620 oder 800 Franken vorgesehen. Für unterschiedliche Röntgendiagnostik-Dosimeter soll eine Einheitsgebühr von 585 Franken gelten. Bei Dentalröntgen-Dosimetern bedeutet dies eine Erhöhung von 254 auf 585 Franken.
Die SVP unterstützt die Vereinheitlichung der Begriffe. Die vorgeschlagene Gebührenordnung ist in dieser Form jedoch zur Überarbeitung zurückzuweisen. Gebühren nach dem Verursacherprinzip sind richtig. Sie müssen aber transparent sein und dem tatsächlichen Prüfaufwand entsprechen. Eine Einheitsgebühr ist abzulehnen, wenn dadurch einfache Geräte die Kosten aufwendiger Prüfungen mitfinanzieren. Die Gebühren sind deshalb nach den Gerätekategorien oder nach dem tatsächlichen Prüfaufwand abzustufen.