Resultat: ja
Parole: nein

Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung

Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsandrohung. Ein solches Zwangsinstrument hat in einer liberalen Marktordnung nichts zu suchen, es stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Es muss dem Grundeigentümer überlassen bleiben, wann er sein Land überbauen oder verkaufen will. Viele Unternehmer sind auf strategische Landreserven angewiesen, um später expandieren zu können. Oder soll der Staat den Eltern verbieten können, für ihre Kinder ein Grundstück für eine spätere Überbauung zu reservieren?

Raumplanungsgesetz Teilrevision

Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) annehmen?

Am 15. Juni 2012 hat das Parlament in der Schlussabstimmung der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt, und zwar gegen den Willen der Mehrheit der SVP-Vertreter sowie des Gewerbeverbandes und weiterer Wirtschaftsverbände (Ständerat: 30 für Revision, 10 gegen Revision bei 1 Enthaltung; Nationalrat: 108 für Revision, 77 dagegen, 10 Enthaltungen).

Kurzargumentarium

Die folgenden drei Revisionspunkte sind insbesondere inakzeptabel:

  • Die Rückzonungspflicht von Bauzonen, die den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre übersteigen. Mehr als die Hälfte der Kantone müssten über 50% ihrer noch nicht überbauten Bauzonen zurückzonen, das sind insgesamt 18’800 Hektaren, der geschätzte Wert dieses Landes beträgt gegen 40 Milliarden Franken. Wer soll das bezahlen? Rechtsstreitigkeiten und höhere Steuern sind geradezu vorprogrammiert.
  • Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsandrohung. Ein solches Zwangsinstrument hat in einer liberalen Marktordnung nichts zu suchen, es stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Es muss dem Grundeigentümer überlassen bleiben, wann er sein Land überbauen oder verkaufen will. Viele Unternehmer sind auf strategische Landreserven angewiesen, um später expandieren zu können. Oder soll der Staat den Eltern verbieten können, für ihre Kinder ein Grundstück für eine spätere Überbauung zu reservieren?
  • Mehrwertabgabe: Die vorgesehene Verschärfung der Bundesvorschriften zur Abschöpfung von Planungsmehrwerten sieht einen Abgabesatz von mindestens 20% bei Neueinzonungen vor. Diese offene Formulierung ist geradezu eine Einladung an die Kantone für höhere Abschöpfungssätze und Abgaben auch bei Auf- und Umzonungen. Damit drohen neue und höhere Steuern, Abgaben und Gebühren.

Die SVP Schweiz hat bereits an der Delegiertenversammlung in Uri vom 27. Oktober 2012 dieNEIN-Parole beschlossen (http://www.rpg-revision-nein.ch).

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