Nur sehr knapp hat der Nationalrat der Einführung einer neuen Individualbesteuerung für verheiratete Paare zugestimmt. Im Ständerat war der Entscheid hauchdünn: 22 gegen 21 Stimmen. Hingegen lehnt die Konferenz der Kantonsregierungen die Individualbesteuerung ab. In der Vernehmlassung haben 21 der 26 Kantone die Vorlage abgelehnt.
Kompliziert: Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden: Bankguthaben, Wohneigentum usw.
Ungerecht: Mit der neuen Individualbesteuerung entstehen neue Ungerechtigkeiten: Ehepaare mit einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweit-Einkommen müssten deutlich höhere Steuern zahlen.
Teuer: Künftig müssten Ehepaare zwei statt nur eine Steuererklärung ausfüllen. Für die Bearbeitung der 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen müssten die Kantone und Gemeinden tausende neue Steuerbeamte einstellen.
Noch mehr Bürokratie: Kantone und Gemeinden müssten ihr Steuerrecht überarbeiten. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung: alles müsste neu geregelt werden. Ein riesiger bürokratischer Aufwand – ohne wirklichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger.