NEIN zur Billag-Mediensteuer

Bundesrat und Parlament wollen eine Mediensteuer einführen: Künftig sollen alle eine Mediensteuer bezahlen – auch wenn sie gar kein Empfangsgerät haben. Unternehmen werden zusätzlich abgezockt. Der Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes das Referendum ergriffen. Deshalb werden wir am 14. Juni darüber abstimmen können.

1931 wurde die Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) gegründet. Im gleichen Jahr nahmen die ersten Radiosender ihren Dienst auf. An der Landesausstellung 1939 führte die ETH Zürich in der Schweiz erstmals Fernsehtechnik vor. 1953 führte die SRG einen offiziellen Fernsehversuchsbetrieb durch. An fünf Abenden pro Woche wurde ein rund einstündiges Programm gesendet. Die Empfangsgebühr zu jener Zeit war auf jeden Fall gerechtfertigt.

Private Medienangebote
2015 sind wir aber definitiv im Multimedia-Zeitalter angekommen: Die Konsumenten haben Hunderte in- und ausländische Radio- und Fernsehsender sowie Internet- und Social-Media-Angebote zur Auswahl. Der grösste Teil dieser Angebote ist privatwirtschaftlich finanziert und nicht von öffentlichen Geldern abhängig. Dies zeigt: Die Medienpolitik muss dringend liberalisiert werden. Es ist nicht mehr gerechtfertigt, dass wir ein staatliches SRG-Angebot mit 18 Radio- und 8 Fernsehsendern sowie diversen Websites finanzieren müssen. Die jährlichen Gebühren sind entsprechend explodiert: Zahlten Privatpersonen 1987 noch Fr. 279.60, zahlen wir heute Fr. 462.40.

Leider sind Bundesrat und Parlament im letzten Jahrhundert steckengeblieben: Statt die Gebühren zu senken, wird eine verfassungswidrige Mediensteuer eingeführt. In Zukunft sollen sogar Personen, die weder Empfangsgeräte besitzen noch gebührenfinanzierte Programme konsumieren, die Mediensteuer bezahlen. Auch Blinde und Gehörlose werden nach einer fünfjährigen Übergangsfrist zur Kasse gebeten. Unternehmen müssen der Billag noch mehr Geld abliefern, obwohl juristische Personen gar nicht Radio hören oder fernsehen können.

Buebetrickli des Bundesrates
Mit diesem unfairen Buebetrickli und der Behauptung, Sie müssten künftig nur noch Fr. 400 an Gebühren bezahlen, will der Bundesrat die Gebührenzahler überlisten. Denn das steht gar nicht im Gesetz! Im Gegenteil: Der Bundesrat kann die Gebühren gemäss Gesetz in alleiniger Kompetenz weiter erhöhen! Dass es dem Bundesrat kaum ernst ist, die Gebühren zu senken, sieht man nicht nur an der Entwicklung der Empfangsgebühren, sondern auch am immer grösser werdenden Gebührentopf: 1998 betrug der Gesamtertrag 1,086 Mia. Franken, während 2014 bereits 1,352 Mia. Franken durch die Billag eingetrieben wurden. Deshalb NEIN zur unfairen Billag-Mediensteuer am 14. Juni.

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