Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2018

Schönredner und Zahlenjongleure im Asylwesen

Heute zahlt der Bund den Kantonen zusätzlich zu allen anderen Kosten für jeden anerkannten Flüchtling oder vorläufig Aufgenommenen eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Asylministerin Sommaruga will diesen Betrag auf 18’000 Franken aufstocken. Diese Erhöhung kostet die Steuerzahlenden 132 Millionen Franken. Bundesrätin Sommarugas «Integrationsagenda» weist aber einige erhebliche Schwächen auf.

Prinzip «heute investieren, morgen sparen» funktioniert im Asylwesen nicht
Die Medien haben Sommarugas «Integrations-Masterplan» (20min) mit Begeisterung aufgenommen. Einmal mehr gehen sie dabei dem Argument auf den Leim, dass mit heute getätigten Mehrausgaben morgen Einsparungen gemacht werden können. Was in der Theorie gut tönt, funktioniert in der Praxis leider kaum je.
Oder wo sind denn die grossen Einsparungen im Asylbereich Tatsache geworden? Seit Frau Sommaruga das Amt übernommen hat, sind die Kosten im Asylwesen auf Bundesebene von knapp 800 Millionen im Jahr 2011 auf voraussichtlich über 1.9 Milliarden Franken im Jahr 2018 gestiegen. Dazu kommen Milliardenkosten für die Kantone und Gemeinden.

Integration kein Ziel bei vorläufig Aufgenommenen
Die Integrationsagenda bezieht auch die stets wachsende und grosse Anzahl der «vorläufig Aufgenommenen» ein.
Mit begriffsverzerrender Selbstverständlichkeit geht Frau Sommaruga davon aus, das die „vorläufig Aufgenommenen“ für immer in der Schweiz bleiben. Das hat mit «vorläufig» nichts zu tun und ist falsch. Die Aufenthaltsbewilligung F (vorläufig Aufgenommene) stellt eine Ersatzmassnahme dar, wenn ein Asylbewerber zwar aus der Schweiz ausgewiesen wurde, aber «der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar» ist (Art. 83 des Ausländergesetzes). Sobald diese Gründe nicht mehr vorliegen, ist die Ausweisung zu vollziehen.
Das Ziel der vorläufigen Aufnahme ist daher nicht die dauerhafte Integration, sondern der schnellstmögliche Vollzug der Ausweisung. So sieht es das Ausländergesetz in Artikel 84 vor.
Eine Erhöhung der Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene steht also völlig quer in der Landschaft.

Hohe Erwerbsquote trotz hoher Sozialhilfequote?
Der Bundesrat gaukelt eine unnatürlich hohe Erwerbsquote im Flüchtlingsbereich vor, um uns glauben zu machen, dass noch mehr Bemühungen – sprich noch mehr Geld – diese Quote weiter erhöhen werden.
Die Hälfte aller erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sei sieben Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz erwerbstätig. Diese Angabe beisst sich aber mit der Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich, die seit Jahren stabil zwischen unglaublich hohen 86 – 89 Prozent liegt. Die sehr hohe Sozialhilfequote in Verbindung mit der Erwerbsquote weist darauf hin, dass wohl viele Flüchtlinge etwas arbeiten, sie aber dennoch sozialhilfeabhängig bleiben. Die seit eh und je unverändert hohe Sozialhilfequote im Flüchtlingsbereich lässt ausserdem einen weiteren Schluss zu: Alle bereits getroffenen Integrationsbemühungen, durchgeführten Integrationsprogramme und Heerscharen von eingesetzten Integrationsbeauftragten (vgl. Kasten für Beispiele) bringen nichts. Einmal mehr versucht man einfach mit noch mehr Geld ein nicht gelöstes Problem zuzudecken.

Fazit
Anstatt weiterhin hunderte Millionen Franken im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu verpulvern, ist es höchste Zeit, für unsere eigenen jungen und älteren Menschen zu sorgen, die es immer schwieriger haben, sich wegen dem Verdrängungskampf auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten.

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SVP Nationalrat (BE)
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