Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2018

Unsere direkte Demokratie aufgeben?

Immer wieder werden Volksentscheide nicht umgesetzt, weil dies aufgrund „internationaler Bestimmungen“ angeblich nicht möglich sei – eine unappetitliche Zeiterscheinung. Wer internationales Recht über die Bundesverfassung stellen will, gibt die direkte Demokratie auf. Wenn Volksabstimmungen aufgrund „höheren“ Rechts zur Farce werden, heisst dies: Die Stimmbürger haben nichts mehr zu sagen. Hier setzt die Selbstbestimmungsinitiative an: Sie will unsere Rechtsordnung stärken und so für zuverlässige, stabile Rahmenbedingungen sorgen. Dies ist für die Wirtschaft und den Standort Schweiz von elementarer Bedeutung.

Bewährte Volksrechte
Ein Schweizer kann in einem Jahr öfter abstimmen als ein Franzose in seinem ganzen Leben. Unsere Demokratie hat sich bewährt: Nirgendwo auf der Welt leben verschiedene Sprachen und Kulturen so friedlich zusammen wie in der Schweiz. Unser System basiert auf bewährten Regeln. Wir können jederzeit alle politischen Fragen diskutieren, die sich stellen. Volksinitiativen dürfen zu allen Themen lanciert werden, solange sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts (z.B. Sklaverei- und Folterverbot) verstossen.

Initiativrecht darf nicht beschnitten werden
Initiativen, die Spannungsfelder mit übrigem, nicht zwingenden Völkerrecht eröffnen, sind gültig. Dies muss so sein, denn sonst könnte man zu vielen Themen gar keine Initiativen mehr lancieren. Neuere Volksentscheide müssen zwingend Vorrang haben vor älteren völkerrechtlichen Bestimmungen, über die nie abgestimmt wurde – nur so bleibt demokratische Mitwirkung möglich.

Demokratie erfordert Dauervorbehalt
Economiesuisse behauptet, man könne nicht alle internationalen Verträge „unter Dauervorbehalt“ stellen. Wer so etwas sagt, hat nicht begriffen, wie eine Demokratie funktioniert. Denn die Demokratie ist quasi das „System des Dauervorbehalts“:
Es kann und darf nie etwas für immer beschlossen werden. Sonst würden ja künftige Generationen ihrer demokratischen Rechte beraubt. Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass alles immer zur Diskussion gestellt werden kann.

Volksentscheide mit Völkerrecht aushebeln?
Wer heute einen politischen Vorstoss bekämpfen will, muss nur behaupten, das betreffende Anliegen widerspreche dem Völkerrecht. So hat er den Zuspruch von Medien und Gerichten. „Völkerrecht vor Volksrecht“ ist eine gängige Parole bei den Linken: Demokratie soll nur so weit gelten, als keine angeblich übergeordneten Bestimmungen einem Volksentscheid widersprechen.

Stimmvolk garantiert Grundwerte
Dabei sind Demokratie und Rechtsstaat keine Gegensätze, sondern bedingen sich gegenseitig. Es war der Souverän, der als oberste Instanz die schweizerische Rechtsordnung geschaffen hat. Warum soll das Volk plötzlich nicht mehr in der Lage sein, diese Werte auch künftig zu schützen?

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