Was bringt uns das Institutionelle Abkommen?

Stets heisst es, die Schweiz brauche das Institutionelle Abkommen (InstA) – so heisst das Rahmenabkommen mit der EU neu. Doch stimmt das wirklich? Und welchen Preis zahlen wir dafür, respektive welches sind die negativen Konsequenzen des vorliegenden Vertrages? Alt-Bundesrat Christoph Blocher hat in seiner diesjährigen Albisgüetli-Rede erklärt, was uns das Institutionelle Abkommen bringt – und wichtiger, was es uns nimmt. Hier seine wichtigsten Punkte:

1) Die EU erlässt Gesetze, welche die Schweiz zu übernehmen hat. Volk und Parlament werden als Gesetzgeber entmachtet. Es ist ein klassischer Unterwerfungsvertrag ein Kolonialvertrag!

2) Die Schweiz anerkennt den EU-Gerichtshof – also fremde Richter. Der EU-Gerichtshof hat zwei Aufträge:

Erstens: Er ist höchstes Organ der Rechtsprechung in der EU, d.h. er entscheidet, was Recht ist. Zweitens: Er hat die Aufgabe, den Vorrang von EU-Recht über alles nationale Recht in Europa verbindlich durchzusetzen. Seine Richter können gar nicht anders, als die Interessen der EU zu vertreten. Man will uns die fremde Gerichtsbarkeit schmackhaft machen und verweist auf ein Schiedsgericht. Dieses Schiedsgericht ist jedoch zwingend an die Vorgaben des EU-Gerichtshofes gebunden. Für alles, was EU-Recht betrifft, und das dürfte bei der Übernahme des EU-Rechts fast alles sein, muss der EU-Gerichtshof angerufen werden. Sein Entscheid ist bindend und damit vom Schiedsgericht zwingend und lückenlos zu übernehmen.

3) Mit dem InstA wird der bilaterale Weg beendet. Beim bilateralen, d.h. zweiseitigen Vertrag stehen sich zwei gleichberechtigte Parteien gegenüber. Mit dem InstA verpflichtet sich die Schweiz aber, die von der EU erlassenen Gesetze beispielsweise bei den Personenfreizügigkeit, den technischen Handelshemmnissen oder in der Landwirtschaft zu übernehmen.

4) Wenn sich die Schweiz widersetzt, hat die EU das Recht, Sanktionen auszusprechen; sie nennt dies Ausgleichsmassnahmen. Die Schweizer sind nicht mehr frei, selber zu bestimmen.

5) Die Schweiz hat nicht nur die bisherigen lästigen Guillotineklauseln zu ertragen, die uns keine Änderungen eines Vertrages erlauben, ohne dass alle anderen Verträge dahinfallen, sondern auch noch eine zusätzliche Guillotineklausel für das InstA selber. Hinzu kommen weitere Guillotineklauseln für alle neuen Verträge mit der EU.

6) Weitere Abkommen sollen ebenfalls unter das InstA fallen, so das zentrale Freihandelsabkommen von 1972. Verhandlungen darüber wurden bereits in einer Absichtserklärung vereinbart. Was binnenmarktrelevant ist, entscheidet die EU. Dann wird die Büchse der Pandora geöffnet. Zum Beispiel ist dann eine Harmonisierung der Steuern eine sichere Folge

7) Was heisst das für den Alltag konkret?

  • Die Schweiz würde die Lohnschutzmassnahmen nicht mehr selber bestimmen die EU bestimmt. (Das haben die Gewerkschaften bei den flankieren den Massnahmen erst jetzt gemerkt.) Wer sich an die EU kettet oder – wie es im SP-Parteiprogramm steht der EU beitreten will, der muss die EU-Gesetze ohne Ausnahme übernehmen. Dann ist Schluss mit der Selbstbestimmung!
  • Das Schweizer Lohnniveau ist nicht mehr zu halten. Es wird weiter sinken.
  • Die Masseneinwanderung nimmt zu. Das Schweizervolk hat zwar beschlossen, dass es die Personenfreizügigkeit nicht mehr will, aber die EU will mehr, nicht weniger Personenfreizügigkeit.
  • Die Folgen sind noch mehr Ausländer, Bevölkerungsdichte, Bodenmangel, überfüllte Strassen, verstopfte Züge
  • Die Schweiz muss horrende Beiträge für Sozialkosten bezahlen, wie sie in der Unionsbürgerrechtsrichtlinie vorgesehen sind.
  • Die Schweiz muss auf Geheiss der EU allen EU-Bürgern im Land das Stimm- und Wahlrecht Für das Gemeindestimmrecht ist dies bereits vorgesehen. (Meine Damen und Herren, ich habe die Rumänen ja gerne, aber ich weiss nicht, ob Sie unbedingt einen rumänischen Gemeindepräsidenten wollen…)
  • Die Ausschaffung krimineller Ausländer in EU-Staaten wird durch das InstA Das heisst: noch mehr Kriminalität in der Schweiz.
  • Die Gleichstellung in allen Belangen für die Schweizer und EU-Ausländer in der Schweiz ist das Ziel der EU und das wird mit dem InstA unvermeid-  Damit werden die Schweizer auch in rein schweizerischen Belangen immer weniger zu sagen haben.
  • Die Abschaffung der heutigen Form der Kantonalbanken und Gebäude- versicherungen auf Geheiss der EU ist gewiss, denn in der EU gelten diese      als verbotene Formen der Wirtschaftsförderung.
  • Die Gleichstellung aller Grenzgänger mit den Schweizern, insbesondere für die Sozialleistungen, bringt Mehrkosten von hunderten Millionen Franken.
  • Die Normenvereinheitlichung sowie Landwirtschaftliche Import- und Exportregelungen ohne Mitentscheidung der Schweiz sind weitere Folgen.
  • Die Schweiz hat durch Unterzeichnung des InstA regelmässige Kohäsions- zahlungen zu leisten. Der Bundesrat hat bereits die zweite Tranche von 1,3 Milliarden für die nächsten zehn Jahre beschlossen.

8) In der EU wird ein Verbot des Bargeldes angestrebt. Was passiert dann in der Schweiz?

9) Die EU kann die EU-Richtlinien über den europäischen Berufsausweis für die Schweiz verlangen. Damit wird das sehr erfolgreiche schweizerische Bildungssystem unterhöhlt. Das Bildungsniveau der Schweiz sinkt.

10) Nach Abschluss des InstA wird es unmöglich, Regelungen, die den schweizerischen, nationalen Besonderheiten gerecht werden, zu erlassen. Ebenso können Überregulierungen kaum mehr eigenständig bekämpft werden.

11) Kurzum: Wir kaufen mit dem InstA die Katze im Sack. Denn wir wissen heute nicht, was künftig alles zu übernehmen ist. Wir wissen ja nicht einmal, wohin sich die EU entwickelt. Aber eines ist ganz sicher: Die EU wird ihre Interessen vertreten – nicht die unsrigen!

Als lebenslanger Exportindustrieller sage ich Ihnen: Das InstA ist für Betriebe, die in der Schweiz produzieren, wettbewerbsschädlich, arbeitsplatzfeindlich, schmälert unseren Standortvorteil, gefährdet den sozialen Frieden, die Arbeitsplätze und das Lohnniveau. Und es bedeutet das Ende der bilateralen Verträge, die durch das EU-Diktat ersetzt werden.

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über den Autor
SVP a. Bundesrat (ZH)
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