Parteizeitung SVP-Klartext Januar 2021

Sicherheit schaffen – Hooligans und linke Chaoten stoppen!

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», über die wir am 7. März abstimmen, richtet sich ausdrücklich auch gegen Verhüllungen aus kriminellen und vandalistischen Motiven. Die Initiative sagt vermummten Chaoten, Hooligans und Extremisten den Kampf an und schafft mehr Sicherheit.

Rund zwei Drittel der Schweizer Kantone kennen ein Vermummungsverbot. Diese bestehenden Verbote werden allerdings nur punktuell umgesetzt. Sie beziehen sich lediglich auf Veranstaltungen, die bewilligungspflichtig sind und ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis aufweisen – wie politische Versammlungen, Demonstrationen oder Sportanlässe. Leider werden die bestehenden Vermummungsverbote längst nicht überall konsequent angewandt, zum Beispiel in Bern (Reithalle-Umfeld) und Zürich (Hausbesetzerszene). Die Gründe dafür sind oftmals politisch-ideologische.

Konsequent gegen vermummte Straftäter vorgehen

Die Initiative schafft hier Abhilfe, indem sie ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt und dies in der Bundesverfassung festschreibt. Damit wird der Polizei der Rücken gestärkt, indem diese in allen Kantonen dazu legitimiert und verpflichtet wird, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen. Dann ist es nicht mehr möglich, dass Vermummte, die an Demonstrationen straffällig werden, aus politischen Gründen mit Samthandschuhen angefasst werden.

Die kantonalen Polizeikorps üben ihre Arbeit gewissenhaft und professionell aus. Doch was nützen Sicherheitsaufgebote und Überwachungskameras, wenn sich die Täter unter dem Schutz von Kapuzen, Mützen und Masken ungestraft aus der Verantwortung stehlen können? Wer sich bei Scharmützeln vermummt, verfolgt keine guten Absichten und gehört bereits für die Vermummung bestraft.

Masken zum Schutz der Gesundheit bleiben erlaubt

Selbstverständlich befinden wir uns wegen der Covid-19-Krise in einer Ausnahmesituation, aufgrund derer wir uns alle daran gewöhnt haben, an vielen Orten eine Gesichtsmaske tragen zu müssen.

Die Initiative, die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ausdrücklich vom Verhüllungsverbot ausnimmt, will endlich verbindliche Rechtssicherheit schaffen. Deshalb steht die zeitlich begrenzte, Corona-bedingte Maskenpflicht nicht im Widerspruch zur Verhüllungsverbots-Initiative.

Schluss mit den Saubannerzügen!

Demonstrieren ist das gute Recht eines jeden Bürgers. Wer ehrenhafte Anliegen vertritt, steht dabei zu seiner Meinung und zeigt Gesicht. Nur wer Böses vorhat, muss sich hinter Kapuzen und Sturmhauben verstecken. Deshalb sagen wir: Schluss mit Saubannerzügen vermummter Vandalen zum Beispiel im Gefolge der 1. Mai-Umzüge! Schluss mit vermummten Steinewerfern auf «antifaschistischen Abendspaziergängen»! Schluss mit vermummten Hooligans, die im Umfeld von Sportanlässen marodieren! Schluss mit Chaoten, die aus Lust auf Zerstörung und Gewalt ihr Gesicht vermummen, damit sie unerkannt Menschen angreifen und Schäden in Millionenhöhe anrichten können.

Aus diesen Gründen ist die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» am 7. März anzunehmen!

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SVP Nationalrätin (BE)
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