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Die Taktik hat geändert

Der Bundesrat treibt ein aussenpolitisches Versteckspiel. Mit einem (Strom-)Rahmenabkommen will er unsere Souveränität aushebeln. Sein Ziel: Die Schweiz soll bestehendes und künftiges EU-Recht…

Peter Keller
Peter Keller
Generalsekretariat Hergiswil (NW)

Der Bundesrat treibt ein aussenpolitisches Versteckspiel. Mit einem (Strom-)Rahmenabkommen will er unsere Souveränität aushebeln. Sein Ziel: Die Schweiz soll bestehendes und künftiges EU-Recht übernehmen.

Immer im Januar lädt die SVP Zürich ein zu ihrem Grossanlass. Im Zentrum stehen jeweils politische Ansprachen. Traditionell gehalten von Christoph Blocher und einem Gastredner. Das wäre sozusagen das Hauptprogramm der Albisgüetli-Tagung. Wir hätten es aber nicht mit einem SVP-Anlass zu tun, würde nicht auch das Gemüt auf seine Kosten kommen: mit Musik, Nachtessen, einer Tombola. Das ganze Arrangement rundherum könnte man passend zum Hauptprogramm das Rahmenprogramm nennen.

Was hat das Albisgüetli mit der aktuellen Schweizer Aussenpolitik zu tun? Der Bundesrat will ein neues bilaterales Abkommen mit der EU aushandeln: ein Stromabkommen mit dem Ziel, einen gemeinsamen europäischen Strommarkt zu bilden. Das wäre sozusagen das Hauptprogramm. Nur verfolgt der Bundesrat bei diesen Verhandlungen in Wahrheit ein ganz anderes Ziel: er will nämlich gleichzeitig ein „Rahmenabkommen“ mit der EU abschliessen. Leider ist dieses Rahmenabkommen weniger sympathisch als das Tombola-Bratwurst-Rahmenprogramm am Albisgüetli – und vor allem weniger harmlos. Was also will der Bundesrat, ohne es uns direkt sagen zu wollen?

Absichten verschleiern
Es war bloss eine kurze Medienmitteilung, die der Bundesrat am 25. April dieses Jahres veröffentlichte. Der Titel der Mitteilung: „Bundesrat verabschiedet Grundsätze für institutionelle Lösungen mit der EU“.

Welche Grundsätze der Bundesrat da genau verabschiedet hat, hat er bis heute nie veröffentlicht. Nur diese Zusammenfassung in Form einer Medienmitteilung. Dort ist zu lesen: „Die Grundsätze beziehen sich unter anderem auf die Einheitlichkeit (Homogenität) der Anwendung und Auslegung von Bestimmungen, die in bilateralen Abkommen festgelegt wurden, ausserdem auf die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Anwendung bilateraler Abkommen sowie die Streitbeilegung.“

Das tönt alles sehr technisch und scheinbar uninteressant. Und das ist durchaus mit Absicht so formuliert. Denn diese Grundsätze sind eigentlich eine Zeitbombe: Der Bundesrat hat vor, die Souveränität der Schweiz preiszugeben. Schleichend. Durch die Hintertüre. Was der Bundesrat als „institutionelle Lösungen“ verkauft, heisst nichts anderes, als dass wir faktisch EU-Recht übernehmen sollen. Bestehendes EU-Recht und künftiges EU-Recht. Damit wird der Souverän, wir Schweizer Bürgerinnen und Bürger, entmündigt.

„Vorbehaltlose EU-Mitgliedschaft“
Ziemlich genau vor zwanzig Jahren stand die grosse EWR-Abstimmung vor der Türe. Der Bundesrat sah damals das einzige Heil der Schweiz in einem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftstraum. Einen wesentlichen Unterschied zwischen der EWR-Debatte und der Europapolitik des Bundesrates von heute gibt es: 1992 sprach die Regierung offen über ihr eigentliches Ziel, nämlich den Beitritt zur EU.

So ist in der Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftstraum vom 18. Mai 1992 nachzulesen: „Wir betrachten unsere EWR-Mitgliedschaft nicht als letztes Ziel unserer Integrationspolitik, sondern als eine wichtige Zwischenstation jener Politik, welche die Schweiz zu einer vorbehaltlosen Mitgliedschaft in der EG/EU führen soll.“

Weiter benennt der Bundesrat in seiner Botschaft auch klar und deutlich die Stellung des Schweizer Rechts gegenüber der europäischen Rechtsprechung: „Das EWR-Abkommen bringt eine weitgehende Übernahme des EG-Rechts durch die EFTA-Staaten. Unsere wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen müssen daher mit dem Recht des Vertrages in Einklang gebracht werden und infolge der Homogenitätserfordernisse des EWR fortan soweit als immer möglich europa-kompatibel sein.“

Kommen Ihnen diese Formulierungen und Absichten bekannt vor? Es sind genau die Grundsätze, nur etwas weniger verschlüsselt, die der Bundesrat im April verabschiedet hat: „Die Grundsätze beziehen sich unter anderem auf die Einheitlichkeit (Homogenität) der Anwendung und Auslegung von Bestimmungen, die in bilateralen Abkommen festgelegt wurden, ausserdem auf die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Anwendung bilateraler Abkommen sowie die Streitbeilegung.“

Widmer-Schlumpfs Brief an die EU-Kommission
Der Bundesrat 2012 will nichts anderes als das, was der Schweizer Souverän 1992 abgelehnt hat: den EWR, die Übernahme von EU-Recht, inklusive Überwachungsbehörde.

Das weiss auch der Bundesrat. Nur gibt er es offiziell nicht zu. Nur hinter den Kulissen. Das zeigt ein Brief der Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf, den die Weltwoche publik gemacht hat. Das Schreiben ging am 15. Juni an EU-Kommissionspräsidenten Manuel Barroso. Nicht weniger als zehn Mal verweist Widmer-Schlumpf darin auf den EWR. Alle vorgeschlagenen Lösungen, schreibt der Bundesrat an die EU-Kommission, entsprechen „dem System im Rahmen des EWR“, sind durchgehend „vergleichbar mit denjenigen des EWR-Abkommens“ oder „inspirieren sich weitgehend an den Vorschriften zur Regulierung des EWR“ und orientieren sich am „Homogenitätsgebot, das jenem des EWR-Abkommens gleicht“.

Zum Abschluss sei nochmals erinnert, wofür der EWR steht und als was ihn der Bundesrat damals sah – und was er heute noch ist: „Die Verbindung zwischen den beiden Vorhaben (EWR und EG) besteht darin, dass der EWR eine optimale Vorbereitung für einen Beitritt darstellt, da er bereits den wesentlichsten Teil des Gemeinschaftsrechts (‚acquis communautaire‘) umfasst, das die Schweiz im Falle eines Beitritts übernehmen würde. […] Wir betrachten unsere EWR-Mitgliedschaft nicht als letztes Ziel unserer Integrationspolitik, sondern als eine wichtige Zwischenstation jener Politik, welche die Schweiz zu einer vorbehaltlosen Mitgliedschaft in der EG/EU führen soll.“ (Botschaft des Bundesrates, 1992)

Die Ziele sind die gleichen geblieben. Nur die Taktik hat geändert. Es wird unsere Aufgabe sein, das Strom-Rahmenabkommen stellvertretend zu bekämpfen. Denn es geht um einen weiteren schleichenden Abbau unserer Souveränität.

Peter Keller
Peter Keller
Generalsekretariat Hergiswil (NW)
 
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