Editorial

18 Millionen Franken zur Integration von „vorläufig“ Aufgenommenen

Gemäss heute veröffentlichtem Integrationsbericht 2011 hat der Bund im letzten Jahr den Kantonen in Form der sogenannten Integrationspauschale für die Integration von rund 3‘700 Flüchtlingen und…

Gemäss heute veröffentlichtem Integrationsbericht 2011 hat der Bund im letzten Jahr den Kantonen in Form der sogenannten Integrationspauschale für die Integration von rund 3‘700 Flüchtlingen und 3‘070 vorläufig Aufgenommenen über 36 Mio. CHF ausbezahlt. Im Vergleich dazu beliefen sich die Kosten des Bundes für die Integration der „ordentlich anwesenden“ Ausländer, also für über 1,77 Mio. Menschen, auf „nur“ 16 Mio. CHF – macht rund 9 CHF pro Ausländer. Für „vorläufig“ Aufgenommene, welche eigentlich so bald als möglich in ihre Heimat zurückkehren sollten, beläuft sich die Integrationspauschale hingegen auf 6‘000 CHF pro Person.

Bereits in der Vernehmlassungsantwort zum vom Bundesrat angestrebten Integrationsgesetz hat die SVP kritisiert, dass vorläufig aufgenommene Personen als Zielgruppe der Integrationsförderung definiert werden. Vorläufig aufgenommene Ausländer sind Personen, welche aufgrund besonderer Umstände (Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht möglich) die vorläufige Aufnahme in der Schweiz erhalten. Diese Personen sind per Definition nur temporär in der Schweiz und müssten sie so bald als möglich wieder verlassen. Je stärker sie integriert sind, desto unrealistischer ist eine Ausreise aus der Schweiz. Sollte der Bundesrat dies nicht akzeptieren und die Tatsache, dass vorläufig Aufgenommene oft für immer in der Schweiz bleiben, ohne Gegenmassnahmen hinnehmen, dann fordert die SVP die Aufhebung des Status der vorläufigen Aufnahme.

Von der SVP ebenfalls abgelehnt werden die vom Bundesrat für die kommenden Jahre angestrebten Mehrausgaben für die Integrationsförderung. Es kann nicht sein, dass Bund und Kantone jährlich rund 120 Mio. CHF für einen Bereich ausgeben, der gar keine Staatsaufgabe ist und vom Schweizer Volk mit der Ablehnung des Gegenentwurfes zur Ausschaffungsinitiative als Verfassungsauftrag auch klar verworfen wurde. Integration ist in jedem Land primär die Aufgabe der Zugewanderten und keine Aufgabe des Staates. Sie ist Voraussetzung für den Verbleib im Land.

 
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