Editorial

AHV sichern – deshalb Nein zur AHV-Ausbauvorlage

Es gibt immer mehr Rentner, und diese werden immer älter. Ohne Sanierung fährt das wichtigste Sozialwerk der Schweiz unweigerlich gegen die Wand. Mit der Vorlage AV2020 fährt man einfach noch etwas schneller dagegen.

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)

1948 wurde die AHV eingeführt – zu einem Zeitpunkt, als Männer durchschnittlich das 65. und Frauen das 69. Altersjahr erreichten. Heute liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 80 bzw. 84 Jahren. Die Rentensysteme sind aber nicht nur durch die steigende Lebenserwartung einer wachsenden Belastung ausgesetzt, sondern auch durch die Massenzuwanderung.

Migration und spätere Rentenansprüche

In den nächsten 30 Jahren wird die Zahl der Rentner von heute 1,5 Millionen auf 2,6 Millionen steigen. Nicht nur die «Babyboomer», sondern auch viele der 950’000 Menschen, die in den letzten 15 Jahren eingewandert sind, werden dann Leistungsansprüche geltend machen können.

Momentan erschliessen sich für den AHV-Fonds durch die Zuwanderer, welche mehrheitlich mitten im Arbeitsleben einsteigen, neue Geldquellen, die aber in ein paar Jahren die erste Säule erst recht in Schieflage bringen. Lässt sich beispielsweise ein Portugiese im Alter von 40 Jahren samt Frau und Kinder mit einem Arbeitsvertrag in der Schweiz nieder, so zahlt er noch 25 Jahre lang Beiträge. Ab dem 65. Altersjahr bis zum Rest des Lebens erhält das Ehepaar, weil die notwendigen 44 Beitragsjahre nicht erfüllt sind, eine AHV-Teilrente, die bei Verbleib in der Schweiz mit Ergänzungsleistungen aufgebessert werden muss. Hatte er nicht einen Lohn in astronomischer Höhe, so bezieht die Familie ungleich mehr aus dem schweizerischen Sozialsystem als sie je einbezahlt hat – wie wohl Hunderttausende andere auch.

Extreme Kostensteigerung auch bei den Ergänzungsleistungen

Gleichzeitig wandern jährlich zehntausende Personen via Asylschiene in die Schweiz ein, von denen auch langfristig mehr als die Hälfte von öffentlicher Sozialhilfe lebt. Der jährliche AHV/IV-Mindestbeitrag von 960 Fr. pro Haushalt wird dabei ebenfalls aus den Sozialkassen und damit von der Allgemeinheit übernommen. Auch diese Personen erlangen später Ansprüche, selbst wenn sie in der Schweiz keinen einzigen Tag gearbeitet hätten. Den Minimalrenten der ersten Säule werden Ergänzungsleistungen beigesteuert. Keine andere Sozialleistung ist in den letzten Jahren prozentual stärker angestiegen wie Letztere: Von 1,827 Mia. Franken im Jahre 2007 auf 2,856 Mia. im Jahre 2016. Der Steuerzahler berappt also innert zehn Jahren 56 Prozent mehr AHV-Zusatzleistungen. Hatten vor zehn Jahren noch 155 600 Altersrentner Ergänzungsleistungen bezogen, so waren es letztes Jahr bereits 201 100 AHV-Bezüger – 29 Prozent mehr innert einer Dekade. Die Ergänzungsleistungen zur IV sind hier übrigens noch nicht eingerechnet.

Verwerfliche Köderung

Aber was macht die Politik mit diesen Herausforderungen? Während der Faktor Zuwanderung ignoriert oder sogar noch als Rettung unserer Altersvorsorge glorifiziert wird, stellt sie einigen ausgewählten Jahrgängen der späteren Rentenanwärter ein monatliches Zusatzgeld von 70 Fr. in Aussicht mit der unausgesprochenen Aufforderung, im Gegenzug ein Ja in die Urne zu legen. Die nachkommenden Generationen werden dann umso einschneidendere Massnahmen – sprich höheres Rentenalter, höhere Steuern und höhere Lohnabgaben – schultern müssen, wollen sie das Jahrhundert-Sozialwerk ebenfalls noch als Bezüger erleben dürfen.

Wer sich also nicht zum Komplizen einer solchen kurzfristigen, schädlichen und linken Fehlpolitik machen will, muss am 24. September unbedingt ein NEIN in die Urne legen.

Barbara Steinemann
Barbara Steinemann
Nationalrätin Watt-Regensdorf (ZH)
 
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