Editorial

Der Staat bereichert sich an seinen Bürgerinnen und Bürgern!

Der Bundesrat hat zwei parlamentarische Vorstösse von mir abgelehnt, welche eine Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren verlangten. Die Begründung mag formaljuristisch richtig sein, aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist dieser Entscheid eine Ohrfeige. Bezogen auf andere Sachverhalte ergeben sich zudem Widersprüche.

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)

Das Bundesgericht stellte in einem Urteil vom 13. April 2015 fest, dass die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr bezahlen müssen. Ich verlangte daraufhin in einer Interpellation und einer Motion vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer den Konsumentinnen und Konsumenten und an die Unternehmen zurückbezahlt werden kann. Der Bundesrat hat die Vorstösse nun abgelehnt. Er begründet dies einerseits damit, dass ein Urteil nur auf die am Verfahren beteiligten Personen Wirkung entfaltet und lediglich für die Zukunft eine Praxisänderung bringt. Zudem stellt er sich auf den Standpunkt, dass die Mehrwertsteuer seit deren Einführung im Jahr 1995 auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhoben würde und dies bislang nie bestritten wurde. Der Bund konnte also – bis zum Bundesgerichtsentscheid – von der Rechtmässigkeit seines Vorgehens ausgehen. 

Nicht mit gleichen Ellen gemessen
Dieser Entscheid mag einer rein rechtlichen Betrachtung standhalten, aus Sicht des Bürgers, oder eben einer KMU-Unternehmerin, ist er inakzeptabel. Man stelle sich einen ähnlichen Sachverhalt mit umgekehrten Vorzeichen vor. So kam es in der Vergangenheit durchaus vor, dass bei einem KMU-Berufsverband Unsicherheiten bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer bestimmter Leistungen bestanden (z.B. in Sachen Vorsteuerabzüge, Bewertung von öffentlichen Beiträgen usw.). Selbst mit juristischer Hilfe und Auskünften der Steuerverwaltung war erst bei der nächsten Kontrolle mit Verfügung klar, ob die Abrechnung – allenfalls über mehrere Jahre – wirklich korrekt vorgenommen wurde oder nicht. War sie es gemäss der abschliessenden Ansicht der Steuerverwaltung nicht, war die Steuer – bestenfalls – dennoch rückwirkend geschuldet. Auf Kulanz der Behörden kann der Steuerpflichtige kaum je hoffen. 

Bürger und Unternehmer sollen nun aber im vorliegenden Fall akzeptieren, dass sie auf einer nicht korrekten Beurteilung durch die Behörden zu viel Gebühren abgeliefert haben und ihr Geld nun unwiederbringlich weg ist? Vor dem Gesetz sind alle gleich, die Verwaltung ist aber gleicher und das geht nicht. Ein Schelm, wer daran denkt, dass dieser Entscheid bewusst bis nach der Abstimmung über das RTVG hinausgezögert wurde. Andernfalls wären die fehlenden rund 3500 Stimmen locker noch zustande gekommen.

Rückzahlung einfach umzusetzen
Man muss sich nicht wundern, wenn ein solcher Schritt der No-Billag-Initiative endgültig zum Durchbruch verhelfen wird. Und wenn nun ausgerechnet im Zusammenhang mit dieser Rückzahlung plötzlich auf die Bürokratie verwiesen wird, kann ich nur lachen. Seit Jahrzehnten bemühe ich mich darum, die Bürokratie abzubauen. Danach kräht kein Hahn in der Verwaltung. 

Für die Rückzahlung hätte ich folgenden einfach umzusetzenden Vorschlag: Die künftigen Gebühren sind zu reduzieren, bis die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder abgetragen ist. That’s it – keine Bürokratie, keine Probleme; das Geld wäre wieder dort wo es hingehört, im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.

 

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)
 
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