JA, der Eigenmietwert gehört abgeschafft!

Am 28. September hat die Stimmbevölkerung eine historische Chance: eine ungerechte, komische und letztlich unverständliche Steuer abzuschaffen. Der Eigenmietwert besteht seit über 110 Jahren und es ist höchste Zeit diesen alten Zopf abzuschneiden. Nur so kann ein gesünderes und verständlicheres Steuersystem für Hauseigentümer eingeführt werden.

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)

Während dem ersten Weltkrieg ist der Eigenmietwert als Steuergrundlage eingeführt worden, um neue Einnahmen in dieser Krisenzeit zu generieren. Dies war dereinst als Provisorium konzipiert, ist leider in der Folge nicht wieder verschwunden. Im Gegenteil, das von Grund auf verfehlte System ist regelmässig mit neuen Ergänzungen verschlimmbessert worden.

Dabei ist der Eigenmietwert eine Fehlüberlegung und eine Ungerechtigkeit per se: warum soll die Besteuerung eines fiktiven Einkommens (der Preis, für den man die selbst bewohnte Wohnung vermieten könnte) gerecht oder vernünftig sein? Weil der Gesetzgeber diese Ungerechtigkeit gemerkt hat, wurden Korrektive in der Form der Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten eingeführt. Diese Korrektive machen jedoch das System noch komplizierter und setzen falsche Anreize: Hauseigentümer sind geneigt, höhere Schulden zu haben, weil sie meinen, es sei gut, weniger Steuern zu bezahlen. Dabei vergessen sie, dass das Geld einfach bei der Bank landet, anstatt bei der Steuerverwaltung.

Mittelständische und pensionierte Hauseigentümer stärken
Der Eigenmietwert ist eine bedeutende Steuerlast, die jedes Jahr anfällt. Für mittelständische Familien, die sich Haus- oder Wohnungskauf gerade noch leisten können, zählt jeder Franken. Die Entlastung wird sehr willkommen sein, und jedes Jahr wirken. Die Abzüge für Unterhaltsarbeiten fallen hingegen nur punktuell an. Im Endeffekt werden jährlich 1 bis 2 Milliarden Steuerfranken im Geldbeutel der Haus- und Wohnungseigentümer bleiben. Das ist eine spürbare Verbesserung. Für Bund, Kantone und Gemeinden sind diese max. 2 Milliarden Verluste ohne Mühe aufzufangen. Dieser Betrag bedeutet nur ca. 1% der gesamten Finanzhaushalte, wir bewegen uns also im Bereich der Budgetungenauigkeit.

Insbesondere pensionierte Hauseigentümer, die nur mit AHV Rente oder mit einer bescheidenen Pensionskasse auskommen müssen – z.B. weil das Pensionskassengeld im Eigenheim investiert ist – können u.U. diese Steuern nicht mehr zahlen. Solche dramatische Situationen würden durch die Reform korrigiert. Auch Hauseigentümer mit AHV-Ergänzungsleistungen (das ist möglich, wenn das Nettoimmobilienvermögen 112 tausend Franken nicht übersteigt) werden entlastet. Der Eigenmietwert zählt nämlich als Einnahme und es werden folglich tiefere EL ausbezahlt. Diese Ungerechtigkeit würde auch verschwinden.

Ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts hilft also in erster Linie dem arbeitenden oder pensionierten Mittelstand!

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)
 
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