Die Befürworter der neuen EU-Verträge versuchen die Auswirkungen auf die Zuwanderung kleinzureden. Lassen Sie sich nicht täuschen: Wahr ist, dass es mit den EU-Verträgen noch mehr Zuwanderung in unser Land geben wird.

Können EU-Bürger noch einfacher in die Schweiz einwandern? Können ganze Familienclans zu uns kommen und Sozialhilfe beziehen? Wird die EU über unsere Zuwanderung bestimmen?
Ganz klar nein, schrieb der Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands kürzlich in seinem Gastbeitrag für die Zeitungen von CH Media. Roland A. Müller bestreitet auch, dass 690’000 EU-Bürger nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten. Er behauptet allen Ernstes: «Das Recht auf Daueraufenthalt besteht bereits.». Diese Aussage ist eine groteske Unwahrheit.
Bleiben wir bei den Fakten: Heute erhalten EU-Zuwanderer aufgrund des Freizügigkeitsabkommens (FZA) bloss eine Aufenthaltsbewilligung. Eine Niederlassungsbewilligung gibt es frühestens nach zehn Jahren – aber nur dann, wenn die Antragssteller integriert, nicht sozialhilfeabhängig und nicht kriminell geworden sind – und ohne Rechtsanspruch.
Lebenslange Garantie für staatliche Rundumversorgung
Mit dem neuen FZA übernimmt die Schweiz das Daueraufenthaltsrecht gemäss EU-Unionsbürgerrichtlinie: EU-Bürger, die sich «insgesamt fünf Jahre lang rechtmässig im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufgehalten haben, haben das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten».
Das Daueraufenthaltsrecht ist also offenkundig neu – und es geht weit über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hinaus. Es ist eine Art Schweizer Pass (noch) ohne Stimmrecht, eine lebenslange Garantie für staatliche Rundumversorgung und selbst bei Verbrechen kaum entziehbar. Dennoch behauptet Müller, das Daueraufenthaltsrecht sei keine neue Aufenthaltskategorie. Es sei vielmehr ein «juristisches Update» für einen bestehenden Personenkreis, aber keine Einladung an neue Migranten.
Wenn eine vom Bund bestellte Studie prognostiziert, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen EU-Verträge 690’000 EU-Ausländer das Daueraufenthaltsrecht bekommen, werden die effektiven Zahlen weit höher liegen. Wir erinnern uns: Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit versprach der Bundesrat, pro Jahr kämen höchsten 8’000 EU-Zuwanderer netto in die Schweiz. Tatsächlich waren es 50’000 pro Jahr.
Gemäss EU gelten auch Arbeitslose und Sozialhilfebezüger als «erwerbstätig»
Das Daueraufenthaltsrecht sei «an klare Bedingungen geknüpft» und stehe «nur jenen offen, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben und als erwerbstätig gelten», schreibt Müller. Gemäss EU-Recht gilt jedoch auch Teilzeitarbeit von 30% mit ergänzender Sozialhilfe als «Erwerbstätigkeit». Arbeitslosigkeit wird angerechnet, ja selbst eine vollständige Sozialhilfeabhängigkeit bis sechs Monate. Hier von «klaren Bedingungen» und «Erwerbstätigkeit» zu reden, ist eine Irreführung der Bevölkerung.
Mit den neuen EU-Verträgen wird auch der Familiennachzug ausgedehnt und damit die Zuwanderung in den Sozialstaat. Während der Familiennachzug nach Schweizer Recht (und gesundem Menschenverstand) nur Ehegatten und minderjährige Kinder erfasst, geht er nach EU-Recht weit darüber hinaus: Auch Kinder und Enkel bis 21 Jahre dürfen kommen, auch Gross- und Schwiegereltern, neu auch eingetragene Partner und Konkubinatspartner, ja selbst Onkel, Tanten und Cousins, wenn sie unterstützt werden oder im gleichen Haushalt gelebt haben.
Auch die Grossfamilie aus dem Nahen Osten kann kommen
Für den Familiennachzug genügt ein einziger EU-Bürger. Die Nachgezogenen dürfen auch Drittstaatsangehörige sein. So kann ein einziger Syrer, der dank den deutschen Turbo-Einbürgerungen EU-Bürger wurde, in die Schweiz einwandern und seine Grossfamilie aus dem Nahen Osten nachziehen. Nach fünf Jahren bekommen alle Nachgezogenen das Daueraufenthaltsrecht, selbst wenn sie nie gearbeitet haben und vom Sozialstaat leben – dem sie dann dauerhaft zur Last fallen.
Mit der Ukraine, Moldau, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür. Das sind über 60 Millionen EU-Bürger aus einkommensschwachen Ländern, die das Recht erhalten, in die Schweiz einzuwandern.
Wer behauptet, dies alles sei «keineswegs Treiber einer zusätzlichen Migration», verkennt die Fakten oder streut dem Volk bewusst Sand in die Augen. Richtig ist: Die neuen EU-Verträge heizen die Zuwanderung weiter an!