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Editorial

Prekäre Situation der IV gefährdet auch unsere AHV

Ende 2016 hatte die Invalidenversicherung knapp 11.5 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Der Bundesrat gibt sich unberechtigt optimistisch, dass diese Schulden bis 2030 zurückbezahlt werden können. Die Zahlen und Fakten sprechen eine andere Sprache. Umso mehr ist der geplante Rentenausbau abzulehnen.

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)

Durch die grosszügige Vergabe von Invalidenrenten hatte die IV im Verlaufe der Jahre Milliardenschulden bei der AHV angehäuft. Auf Druck der SVP konnten zwar IV-Missbräuche bekämpft und die Vergabepraxis eingeschränkt werden. Die Schuldenraten konnten jedoch bis anhin nur dank einer befristeten Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer beglichen werden. Diese Zusatzfinanzierung läuft dieses Jahr aus. Es handelt sich hierbei um etwa 1.1 Milliarden Franken jährlich, die ab 2018 wegfallen werden.

Bundesrat will noch mehr ausgeben anstatt zu sparen

2016 hatte die IV rund 10 Milliarden Franken Einnahmen und Ausgaben von 9.2 Milliarden Franken. Es braucht wenig mathematischen Sachverstand, um zu erkennen, dass die Rechnung der IV nächstes Jahr ins Minus rutschen wird, wenn sie Knall auf Fall über eine Milliarde Franken weniger zur Verfügung hat. Natürlich besteht in der IV weiterhin erhebliches Sparpotenzial. So liessen sich zum Beispiel die Verwaltungskosten reduzieren, die trotz rückgängiger Rentenzahl alleine zwischen 2012 und 2016 um 35 Millionen Franken gestiegen sind. Auch bei den Leistungen könnte weiterhin optimiert werden. Doch was unternimmt der Bundesrat? Anstatt die Ausgaben herunterzufahren, möchte er sogar noch mehr Geld ausgeben. So sieht er in seiner neuesten Vorlage vor, dass künftig labile Jugendliche schon früh erkannt werden sollen, angeblich mit dem Ziel, dass diese am Ende nicht in der IV landen. Was stattdessen wahrscheinlich passieren wird, ist bereits heute absehbar: Junge Menschen, die sich in der Pubertät befinden und eine von Hochs und Tiefs geprägte Entwicklungsphase durchlaufen, werden als potenzielle IV-Fälle erkannt und mit teuren Präventions- und Eingliederungsmassnahmen so behandelt werden, dass sie dann erst recht zu IV-Fällen werden. Doch damit nicht genug: Ein Gerichtsurteil aus Strassburg fordert, dass die Schweiz bei der IV-Rentenberechnung künftig eine andere Methode anwendet, die ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten führen wird. Wie üblich folgt Bern diesem Urteil sklavisch und beeilt sich, es schnellstmöglich umzusetzen.

Der Ausbau der IV gefährdet auch unsere AHV

Da der Bundesrat nicht vorhat, bei den Ausgaben und Leistungen zu kürzen, ist klar, wo sich am schnellsten Geld einsparen lässt: Bei der Rückzahlung der Schulden an die AHV. Die finanzielle Situation der AHV wird sich also noch stärker verschlechtern, als in den Prognosen vorhergesagt. Diese haben jeweils mit der Rückzahlung dieser Schulden gerechnet. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverantwortlicher, die AHV für Neurentner um 70 Franken zu erhöhen, wie es die AHV-Reform 2020 vorsieht, über die wir am 24. September abstimmen werden. Verantwortungsvoller Umgang mit Geldern sieht anders aus. Anstatt immer mehr Geld auszugeben, das gar nicht vorhanden ist, wäre Masshalten angesagt. Nur so können wir unsere Sozialwerke auch für die künftigen Generationen sichern. Deshalb sage ich am 24. September klar NEIN zur Altersreform.

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)
 
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