Medienkonferenz

NEIN zum Gegenentwurf

Das überparteiliche Komitee „NEIN zum Gegenentwurf“ hat an ihrer heutigen Presse-konferenz in Bern die Argumente gegen den Verhinderungs-Gegenentwurf zur Aus-schaffungsinitiative vorgestellt. Der Gegenentwurf des Parlaments taugt mit seinen fragwürdigen Zusatzartikeln in der Bundesverfassung nichts und ist konsequent abzu-lehnen. Der Gegenentwurf verhindert Ausschaffungen und verankert staatliche Integra-tionsmassnahmen in der Bundesverfassung.

Mit dem Gegenentwurf darf kein ausländischer Mörder, Vergewaltiger, Sozialbetrüger oder Kindesmissbraucher aufgrund seiner Straftat zwingend – also ohne Wenn und Aber – aus der Schweiz ausgeschafft werden. Zusätzlich schreibt der Gegenentwurf fest, dass sich jeder Verbrecher auf internationale Konventionen und Völkerrecht berufen kann, um seine Landesverweisung zu verhindern. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Denn das allgemeine Völkerrecht enthält eine Unzahl von Bestimmungen, die eine Ausschaffung verhindern werden. Ausschaffungen würden damit fast unmöglich oder zumindest infolge von Rekursen über Jahre blockiert. Mit dem Gegenentwurf können ausgewiesene Straftäter zudem unter Umständen bereits nach einem Jahr wieder in die Schweiz einreisen. Die Volksinitiative verlangt eine Einreisesperre von mindestens fünf Jahren.

Wer zu uns kommt, muss bereit sein sich hier anzupassen und sich an unsere Regeln und an unsere Gesetze zu halten. Der Gegenentwurf verhindert Ausschaffungen und verankert staatliche Integrationsmassnahmen in der Bundesverfassung. So werden schon bald schwer kriminelle Ausländer gar den Schweizer Pass haben, anstelle dass sie ausgeschafft worden wären. Soweit darf es nicht kommen.

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