Medienkonferenz

Sofortige Korrekturen im Asylwesen unausweichlich: Asylindustrie stoppen; Anträge zur Asylgesetzrevision

Die Schweizer Asylpolitik ist heute bestimmt vom Asylrechts-missbrauch, von Absurditäten und der Untätigkeit sowie der Führungslosigkeit der Verantwortlichen im Asylbereich. Verfahren dauern im Schnitt 1400 Tage, die Gesuchszahlen…

Die Schweizer Asylpolitik ist heute bestimmt vom Asylrechts-missbrauch, von Absurditäten und der Untätigkeit sowie der Führungslosigkeit der Verantwortlichen im Asylbereich. Verfahren dauern im Schnitt 1400 Tage, die Gesuchszahlen explodieren, die Kriminalität nimmt zu, die Kosten im Asylwesen steigen von Jahr zu Jahr. Der Unmut und die Unsicherheit in der Bevölkerung werden immer stärker. Daher hat sich eine Arbeitsgruppe intensiv mit den nötigen Verbesserungen im Asylwesen beschäftigt und 45 Anträge für die am 23. /24. Februar 2012 in der SPK behandelten Asylgesetzrevision verfasst. An der heutigen Pressekonferenz wurden diese vorgestellt.

Die Forderungen bestehen einerseits aus Sofortmassnahmen, die durch dringliche Motionen den Bundesrat zum Handeln auffordern:

  • Mit Italien soll ein Abkommen zur raschen Überstellung von Dublinfällen abgeschlossen werden.
  • Mit Staaten, die Dublin nicht zufriedenstellend anwenden, insbesondere Italien, sollen unverzüglich wieder Grenzkontrollen eingeführt werden.
  • Der Bund soll mehr Haftplätze für kriminelle Asylanten zur Verfügung stellen.
  • Die Nothilfepauschale pro Asylbewerber an die Kantone soll als Anreiz zur schnelleren Wegweisung gesenkt.
  • Die Gemeinden mit Empfangszentren sollen mit einer Sicherheits-pauschale von Seiten des Bundes entschädigt werden.

Für die Änderung des Asylgesetzes werden Anträge zur Senkung der Attraktivität, der Verfahrensverkürzung und des besseren Vollzuges und Wegweisung eingereicht. Die wichtigsten Forderungen sind:

  • Wehrdienstverweigerung und Desertation sind keine Asylgründe.
  • Exilpolitische Tätigkeit gilt nicht als Flüchtlingseigenschaft.
  • Die Frist für eine Niederlassungsbewilligung darf nicht länger sein, als jene im Ausländerbereich.
  • Sozialleistungen und Nothilfe erhält nur, wer die Identität bekannt gibt.
  • Unterstützung und Nothilfe wird nur noch in Form von Sachleistungen ausgerichtet.
  • Die Nothilfe wird auf vier Monate beschränkt.
  • Die Sozialhilfe wird zwingend entzogen bei einer Freiheitsstrafe oder bei Verletzung der Mitwirkungspflichten.
  • Vorläufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug.
  • Asylverfahren von Untergetauchten werden abgeschrieben.
  • Mit einer Vorabklärung soll vor der Entgegennahme des Gesuches abgeklärt werden, ob überhaupt Asylgründe vorliegen.
  • Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide, Wiedererwägungsgesuche und Mehrfach-gesuchen.
  • Streichung der Möglichkeit von Mehrfachgesuchen.
  • Streichung der Härtefallregel zum Erhalt der Aufenthaltsbewilligung.
  • Schaffung gesetzlicher Grundlage zur geschlossenen Unterbringung von deliktischen, renitenten und dissozialen Personen.

Mit diesen und weiteren Anträgen soll die heute unwirksame und teilweise gar kontraproduktive Asylgesetzrevisionsvorlage Wirkung entfalten. Nur so kann dem Asylmissbrauch ein Riegel geschoben und ein klares Signal gegen Schlepper und Profiteure gesendet werden.

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