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Medienmitteilung

Asylpolitik: Wann handelt der Bundesrat endlich?

Die heute vom Bundesamt für Migration veröffentlichten Asylzahlen verdeutlichen die unhaltbare Lage im Asylwesen. Bis Ende Oktober wurden 17‘450 neue Asylgesuche eingereicht. Damit dürfte die Zahl…

Die heute vom Bundesamt für Migration veröffentlichten Asylzahlen verdeutlichen die unhaltbare Lage im Asylwesen. Bis Ende Oktober wurden 17‘450 neue Asylgesuche eingereicht. Damit dürfte die Zahl der Gesuche bis Ende Jahr deutlich über 20‘000 liegen, was dem Niveau der Rekordjahre zu Beginn des Jahrtausends entspricht. Dieser ungebremste Anstieg der Asylgesuche darf durch das zuständige Departement nicht weiter hingenommen werden. Jetzt muss endlich gehandelt werden.

Erschreckend an den Zahlen ist zudem, dass die höchsten Zuwachsraten im vergangenen Monat aus Ländern wie Tunesien (+48%) und Nigeria (+27%) resultieren, bei denen die Anerkennungsquote nur gerade bei 0,5 bzw. 0,1% liegt. Im Übrigen sind Asylsuchende aus Nigeria und Tunesien immer wieder in kriminelle Handlungen verwickelt. Diese Tatsachen zeigen deutlich, dass die Schweiz als Asylland für Schlepperbanden viel zu attraktiv ist. Es ist offenbar einfach, ins Land zu gelangen und eine Rückkehr findet in vielen Fällen nicht statt. Das zeigt, dass unser Asylwesen massive Fehlanreize aufweist und zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten zulässt. Wer dies nicht wahrhaben will, verschliesst die Augen vor einem offensichtlichen Missstand. Dies trifft leider auch auf das zuständige Departement zu.

Die SVP hat ein klares Konzept zur Lösung der Probleme im Asylwesen formuliert und fordert nun endlich ein konsequentes Vorgehen gegen die bekannten Missstände:

  1. Das 2006 verschärfte Asylgesetz muss konsequent von allen kantonalen und eidgenössischen Behörden durchgesetzt und von den Hilfswerken respektiert werden. Damit wird ein klares und unmissverständliches Zeichen an Schlepperbanden gesendet, dass die Schweiz Asylmissbraucher nicht toleriert.
  2. Die geplante Asylgesetzrevision ist unverzüglich anzugehen und zu verschärfen. So sollen die Verfahren beschleunigt und die Rechtsmittel eingeschränkt werden (keine Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche).
  3. Mit allen wichtigsten Herkunftsländern muss der Bundesrat Rückübernahmeabkommen abschliessen und bereits bestehende, welche nicht ratifiziert wurden, ratifizieren lassen. Wenn sich Staaten nicht an die Abkommen halten, muss der Bundesrat Gegenmassnahmen ergreifen.
  4. Mit neuen Abkommen sollten Ausschaffungen in afrikanische Drittstaaten ins Auge gefasst werden, um Leute, die sich weigern, ihre Identität preiszugeben, dennoch ausweisen zu können.
  5. Das Bundesverwaltungsgericht muss Asylfälle schneller behandeln. Die Behandlungsfristen müssen verkürzt werden. Hierzu könnten andere Abteilungen des Gerichts ebenfalls Asylfälle übernehmen oder Gerichtsschreiber entsenden.
  6. Wenn das Bundesamt für Migration die Rückkehr in ein Land für zumutbar erachtet, muss dies auch für das Bundesverwaltungsgericht bindend sein.
  7. Auf Asylgesuche von Personen, die Schweizer Rückkehrhilfe in Anspruch genommen haben, darf in der Schweiz nicht mehr eingetreten werden.
  8. Die grosse Zahl von vorläufig Aufgenommen ist zu überprüfen und in die Heimat zurückzuführen.
  9. Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge mit subjektiven Nachfluchtgründen dürfen kein Anrecht auf Familiennachzug haben.
  10. Die Agentur Frontex muss die nordafrikanische Küste mit der Marine überwachen, um Boote mit Auswanderern aus sicheren Staaten unmittelbar nach dem Auslaufen abzufangen und wieder zurückzuführen. Hierfür soll sich der Bundesrat im Schengen-Ausschuss einsetzen.
  11. Die Kontrollen, vor allem in unserem südlichen Grenzraum, u.a. in den Zügen aus Italien, müssen verschärft und nötigenfalls durch das Militär unterstützt werden.
 
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