Themen
Sozialwerke
Medienmitteilung

Die 6. IV-Revision hat die IV zu sanieren

Die SVP legt heute anlässlich ihrer Pressekonferenz ein umfassendes Sanierungskonzept für die Invalidenversicherung vor. Es liegt alleine am politischen Willen der JA-Sager-Parteien, ob man jetzt…

(SVP) Die SVP legt heute anlässlich ihrer Pressekonferenz ein umfassendes Sanierungskonzept für die Invalidenversicherung vor. Es liegt alleine am politischen Willen der JA-Sager-Parteien, ob man jetzt wirklich, wie dem Volk versprochen, umfassende Sanierungen anpacken will. Mit dem Konzept der SVP ist die IV bis ins Jahr 2020 schuldenfrei und weist eine ausgeglichene Rechnung auf.

An der heutigen Pressekonferenz legt die SVP ein umfassendes Sanierungskonzept für die Invalidenversicherung vor. Die SVP setzt sich dabei insbesondere für folgende Massnahmen ein:

1. Die ausgabenseitige strukturelle Sanierung der IV ist umgehend an die Hand zu nehmen. Folgende Massnahmen stehen im Vordergrund: Fehlanreize bei den Hilfsmitteln beseitigen, die Gleichbehandlung der Kinderrenten festsetzen, Beiträge an Organisationen auf Wirkung und Höhe der Taggelder überprüfen, Kaufkraftbereinigung des Auslandexports der Renten und die Liste der Massnahmen bei medizinischen Geburtsgebrechen überarbeiten. Ebenfalls gilt es, um die Reduktion der Anzahl IV-Renten um 4’000 zu erreichen, risikobasierte Rentenrevisionen durchzuführen (bei missbrauchsanfälligen Rentengruppen und unklaren IV-Kausalitäten wie Schleudertraumata, nicht definierbare Rückenleiden, psychische IV-Fälle, Herkunftsnationen aus Südosteuropa, die ein hohes Missbrauchspotential ausweisen). Somatoforme Schmerzstörungen dürfen nicht mehr rentenbegründend sein. Die Rentenskala ist zu verfeinern und die in der 5. IV-Revision beschlossenen Früherkennungs- und Eingliederungsmassnahmen konsequent anzuwenden.

2. Die 6. IV-Revision des Bundes, welche sich im Moment in der Vernehmlassung befindet (Teil A), ist ein erster Sanierungsschritt. Allerdings bringt die vom Bundesrat präsentierte Vernehmlassungsvorlage lediglich etwa Einsparungen in der Höhe von 425 Millionen Franken. Trotzdem gilt es, die Botschaft für die 6. IV-Revision bis Ende 2009 rasch zu verabschieden.

3. Das Parlament soll die Botschaft zur 6. IV-Revision bis Mitte 2010 behandeln, so dass ein Inkrafttreten per 1.1.2011 möglich ist.

4. Nach Behandlung der 6. IV-Revision ist im dringlichen Verfahren der zweite Sanierungsschritt (6. IV-Revision Teil B, resp. 7. IV-Revision) an die Hand zu nehmen und dem Parlament bis März 2010 eine Botschaft zu präsentieren.

Das vorgelegte SVP-Sanierungskonzept umfasst detaillierte Sparmassnahmen im Umfang von jährlich 68 Millionen Franken im Jahr 2009 bis 2’149 Millionen Franken im Jahr 2020. Die Auswirkungen dieses Sanierungskonzepts der SVP auf den IV-Fonds sind für die künftige Generation von entscheidender Bedeutung. Die IV kann bis im Jahr 2020 schuldenfrei sein. Jetzt können die Ja-Sager-Parteien noch einmal JA sagen – ja zu einer schuldenfreien Invalidenversicherung – ja zu den detaillierten Sanierungsvorschlägen der SVP.

Positionspapier

Bern, 29. September 2009

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden