Medienmitteilung

Drei Bundesräte – keine Argumente

Gleich drei Bundesräte starteten heute die bundesrätliche Propaganda gegen die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung". Aber auch drei Bundesräte vermögen die dürftige Argumentation der Behörden nicht zu kaschieren. Die masslose Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Schweizer Bevölkerung nicht mehr Einkommen und Wohlstand gebracht, dafür nachweislich teurere Mieten und Liegenschaften, überlastete Infrastrukturen, mehr Energie- und Landverbrauch, eine höhere Erwerbslosigkeit, hohe Ausländeranteile in den Sozialwerken, ausufernde Integrationskosten in den Schulen und einen immer weniger verkraftbaren Kulturwandel. Die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" ermöglicht die Rückkehr zu einer massvollen und kontrollierten Zuwanderung. Erneut drohte der Bundesrat heute der Stimmbevölkerung mit einem „Abstieg" der Schweiz und stellt eine Alternativlosigkeit in den Raum. Solche leeren Drohungen haben sich noch nie als zutreffend erwiesen und zeugen von der grossen Hilflosigkeit und dem bedenklichen Demokratieverständnis des Bundesrates.

Gleich drei Bundesräte starteten heute die bundesrätliche Propaganda gegen die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung". Aber auch drei Bundesräte vermögen die dürftige Argumentation der Behörden nicht zu kaschieren. Die masslose Zuwanderung der vergangenen Jahre hat der Schweizer Bevölkerung nicht mehr Einkommen und Wohlstand gebracht, dafür nachweislich teurere Mieten und Liegenschaften, überlastete Infrastrukturen, mehr Energie- und Landverbrauch, eine höhere Erwerbslosigkeit, hohe Ausländeranteile in den Sozialwerken, ausufernde Integrationskosten in den Schulen und einen immer weniger verkraftbaren Kulturwandel. Die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" ermöglicht die Rückkehr zu einer massvollen und kontrollierten Zuwanderung. Erneut drohte der Bundesrat heute der Stimmbevölkerung mit einem „Abstieg" der Schweiz und stellt eine Alternativlosigkeit in den Raum. Solche leeren Drohungen haben sich noch nie als zutreffend erwiesen und zeugen von der grossen Hilflosigkeit und dem bedenklichen Demokratieverständnis des Bundesrates.

Die Schweiz hat schon immer grosszügig, aber kontrolliert ausländische Arbeitskräfte aufgenommen und ihnen eine berufliche Perspektive geboten. Seit dem Jahr 2007 sind jedoch jährlich über 80‘000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Dies entspricht Jahr für Jahr einer Zunahme der Bevölkerung in der Grössenordnung der Stadt Luzern, in zwei Jahren gar der Einwohnerzahl der Stadt Genf. Die negativen Folgen dieser Entwicklung sind offensichtlich. So erstaunt es nicht, dass der Bundesrat kaum stichhaltige Argumente für eine Fortsetzung der masslosen Zuwanderung der vergangenen Jahre ins Feld führen kann.

Zusätzliche Einwanderer konsumieren zwar zusätzlich, der ansässigen Bevölkerung hat dies jedoch kaum etwas gebracht. So wurde das Wirtschaftswachstum pro Kopf durch die Personenfreizügigkeit kaum beeinflusst, vielmehr geraten in verschiedenen Branchen und Regionen die Löhne unter Druck. Die Arbeits- und Erwerbslosigkeit war in den vergangenen Jahren nie mehr so tief wie vor der Einführung der Personenfreizügigkeit. Die international vergleichbare Erwerbslosenquote bei Ausländern liegt mittlerweile auf hohen 8,5% und die Jugenderwerbslosigkeit auf bereits über 10%! Verdrängungseffekte zeigen sich auch bei den Sozialwerken, in welche insbesondere immer mehr Drittstaatenanghörige von EU-Ausländern verdrängt werden. An den entsprechenden Zahlen ändern auch peinliche Propagandaauftritte von städtischen Behördenvertretern nichts. Neue Arbeitsplätze entstehen insbesondere in der öffentlichen Hand und nicht in den produktiven Branchen, in denen die Beschäftigung teilweise sogar abnimmt. Es braucht also immer mehr Ausländer, um die Zuwanderung zu verwalten, Ausländer zu pflegen und auszubilden. Nachhaltig ist eine solche Entwicklung nicht. Gleiches gilt für die Altersvorsorge, wo uns die Behörden ernsthaft weismachen wollen, dass ein gefährliches Schneeballprinzip mit immer neuen Zuwanderern die strukturellen Probleme der AHV und anderer Sozialwerke langfristig lösen soll. Wer solche Konzepte in der Privatwirtschaft anbietet, wandert ins Gefängnis.

Als Propagandamärchen entpuppt sich auch das Loblied auf die Zuwanderung von sogenannt Hochqualifizierten. Der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften kann jederzeit auch ohne Personenfreizügigkeit sichergestellt werden. Durch die Personenfreizügigkeit wandern denn auch nachweislich nicht vorab Fachkräfte ein. Der Bundesrat versucht hier die Fakten durch den Verweis auf höhere Bildungsabschlüsse der Zuwandernden zu kaschieren. Es spielt indes für die Volkswirtschaft kaum eine Rolle, ob ein als Plattenleger (von denen 2012 zehnmal mehr eingewandert sind als Maschineningenieure) eingestellter Portugiese einen Maturaabschluss mitbringt oder nicht. Entlarvt wurde in der vergangenen Woche auch eine weitere irreführende Behauptung der Behörden in Bezug auf die massive Zunahme der Wohn- und Siedlungsflächen. So verwies der Bundesrat gerne auf den gestiegenen Flächenbedarf pro Person als Hauptgrund für die Überbauung der Schweiz. Die neusten Statistiken zeigen nun aber, dass dieses Argument für die vergangenen Jahre immer weniger zutrifft. Nicht wegzudiskutierender Hauptgrund für die rapide Zunahme der Siedlungsfläche ist also die Zuwanderung.

Negative Auswirkungen mit noch mehr Bürokratie verstärken?
Geradezu grotesk sind die Ausführungen des Bundesrates unter dem Titel „Innenpolitische Reformen statt bürokratischer Schranken". So sind es gerade die sogenannten „Flankierenden Massnahmen", die zu einem massiven Ausbau der Bürokratie und zu einer Verschlechterung der Standortattraktivität führen. Wenn der Bundesrat dies als „innenpolitische Reformen" verkauft, ist dies geradezu zynisch.

Die heutige Masslosigkeit bei der Zuwanderung gefährdet unsere Freiheit, Sicherheit, Vollbeschäftigung, unser Landschaftsbild und letztlich unseren Wohlstand in der Schweiz. Die Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung" will weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union. Sie gibt dem Bundesrat aber den Auftrag, mit der EU Nachverhandlungen über die Personenfreizügigkeit und damit über die eigenständige Steuerung und Kontrolle der Zuwanderung zu führen: Eine vernünftige und massvolle Initiative, die am 9. Februar 2014 die Zustimmung des Souveräns verdient.

 
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