Gabriel Lüchinger als neuer SVP-Generalsekretär gewählt

Der SVP-Zentralvorstand hat sich heute in Langenthal/BE zu einer Sitzung getroffen. Er hat den 39-jährigen Juristen und derzeitigen Schweizer Verteidigungsattaché in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Gabriel Lüchinger, einstimmig zum neuen SVP-Generalsekretär gewählt. Lüchinger wird die Nachfolge von Martin Baltisser auf den 1. Juli 2016 antreten. Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 hat der Zentralvorstand in seiner Zuständigkeit drei der fünf Parolen gefasst.

 

Die Volksinitiative «Pro Service Public» wird einstimmig abgelehnt. Die Initiative verlangt unter anderem, dass bundesnahe Unternehmen wie Post, Swisscom oder SBB in der Grundversorgung nicht nach Gewinnen streben und auf Quersubventionierungen verzichten sollen. Dies würde die wichtige Grundversorgung in unserem Land schwächen und deren Finanzierung in Frage stellen. Die Folge wäre entweder ein Leistungsabbau oder Steuererhöhungen. Die Initiative überzeugt nicht und wurde deshalb im Parlament auch von links bis rechts einstimmig abgelehnt.

Die Volksinitiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» stellt eine ruinöse Utopie dar, welche grundlegenden Werten unserer Gesellschaft wie Leistungsbereitschaft und Eigenverantwortung diametral widerspricht. Die Initianten stellen sich ein bedingungsloses Grundeinkommen von monatlich 2‘500 Franken pro Erwachsenen und 625 Franken für Jugendliche unter 18 Jahren vor. Eine gewaltige Umverteilungsübung mit Kosten von 200 Milliarden Franken im Jahr wäre die Folge. Bestraft würden die Fleissigen und Innovativen, welche Arbeitsplätze schaffen und heute schon den Grossteil der Steuerlast tragen. Die Schweiz würde mit Annahme der Initiative zudem noch stärker zu einem Magnet für Zuwanderer aus der ganzen Welt. Der SVP-Zentralvorstand lehnt diese schädliche Vorlage einstimmig ab.

Zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes wurde das Referendum ergriffen. Die Mitglieder des SVP-Zentralvorstands sind sich einig darin, dass im Bereich der Präimplantationsdiagnostik ein verantwortungsvoller Umgang mit den bestehenden Möglichkeiten unabdingbar ist. Den Einen gehen die gesetzlichen Anpassungen in diesem Bereich bereits zu weit, indem sie die Grundlage für missbräuchliche Anwendungen und die Unterscheidung zwischen lebenswerten und nicht lebenswerten Embryonen schaffen. Andere sehen in der Zulassung die wichtige Möglichkeit, die Übertragung einer schweren genetischen Erkrankung von den Eltern auf das Kind in der Folge einer künstlichen Befruchtung zu verhindern. Nach zwei kontradiktorischen Referaten der Nationalrätin Verena Herzog und dem Schwyzer Parteisekretär Roland Lutz sowie einer lebhaften Diskussion setzte sich die Nein-Parole mit 36 zu 23 Stimmen (5 Enthaltungen) durch.

Die Parteigremien haben heute zudem der Rechnung 2015 der Partei sowie dem Budget 2016 zugestimmt sowie den Jahresbericht 2015 genehmigt.

Die verbleibenden Parolen zur Milchkuh-Initiative und der Asylgesetzänderung vom 5. Juni 2016 werden durch die morgige Delegiertenversammlung gefasst. Der Zentralvorstand trifft sich heute nach seiner Sitzung mit der Bevölkerung von Langenthal zu einem Anlass SVP bi de Lüt.

 
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