Medienmitteilung

Ständerätliche Kommission will kriminelle Ausländer nicht ausschaffen

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat heute beschlossen, nicht dem Nationalrat zu folgen und die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen.

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat heute beschlossen, nicht dem Nationalrat zu folgen und die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen. Setzt sich diese Linie durch, wird das Volk mit der Durchsetzungsinitiative der SVP die Möglichkeit erhalten, die Ausschaffung krimineller Ausländer selber durchzusetzen.

Im November vor vier Jahren hat das Volk Bundesrat und Parlament einen klaren Auftrag zur Ausschaffung krimineller Ausländer erteilt. Aller Versprechen von Seiten Bundesrat und den Mitte-Parteien zum Trotz wird der Volksauftrag zum Schutz der Schweizer Bevölkerung jedoch weiter verschleppt. Heute hat die staatspolitische Kommission des Ständerates statt einer Durchsetzung des Volkswillens zum Durchbruch zu verhelfen, sich erneut für einen untauglichen Gegenvorschlag ausgesprochen, analog jenem, der 2010 an der Urne klar gescheitert ist.

In der vergangenen Frühjahrssession hat sich der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe auf den Wortlaut der „Durchsetzungsinitiative" der SVP gestützt und damit einen effektiven Lösungsweg aufgezeigt. Die SVP hat klar betont, dass sie keine Lösung akzeptieren wird, welche die Variante des Nationalrates weiter abschwächt. Es scheint den Ständeräten einzig und allein darum zu gehen, Zeit zu gewinnen, damit die Durchsetzungsinitiative nicht im Wahljahr 2015 zur Abstimmung kommt. Den vielen hehren Worten und Versprechungen gegenüber der Stimmbevölkerung, dass man die Umsetzung und den Volkswillen Ernst nehmen wird – folgen keine Taten. Und dies obwohl in den Übergangsbestimmung der Verfassung mit Annahme der Ausschaffungsinitiative festgehalten wird, dass der Gesetzgeber innert fünf Jahren „die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen“ hat. Der Ständerat missachtet den Volkswillen in krasser Weise. Kriminelle Ausländer können damit weiterhin nicht konsequent in ihre Heimat ausgeschafft werden.

Damit ist offensichtlich eine neue Stufe der Missachtung des Volkswillens erreicht. Spätestens mit der Durchsetzungsinitiative der SVP kann das Volk diesen unhaltbaren Zustand korrigieren. Dabei gilt es zu beachten, dass entgegen jeder Empfehlung von Behörden und Bundesrat eine starke Minderheit der ständerätliche Kommission die Durchsetzungsinitiative gar ohne irgendeine stichhaltige Begründung für ungültig erklären wollte. Diese Ständeräte schwingen sich zu Totengräbern der direkten Demokratie auf.

Das Konzept der Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch:

  1. Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
  2. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die wiederholt straffällig werden bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.).
 
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