Statt noch mehr Steuern und Abgaben: Bundesrätin Baume-Schneider soll endlich eine brauchbare AHV-Reform vorlegen

Weiter verlangt die SVP-Fraktion ein Ende der bundesrätlichen Geheimniskrämerei rund um den geplanten EU-Unterwerfungsvertrag.

Die Gewerkschaften hatten Erfolg mit ihrer Initiative für eine 13. AHV-Rente. Allerdings haben sie die Finanzierungsfrage bewusst offengelassen.

Jetzt ist klar: Die SP will mit höheren Lohnabgaben ausgerechnet die arbeitende Bevölkerung bestrafen. Die SVP-Fraktion lehnt auch höhere Mehrwertsteuern ab, die insbesondere Menschen mit tiefen Einkommen stark belasten würde.

Die Linken und ihre Bundesrätin Baume-Schneider stehen in der Pflicht: Sie sollen gerade stehen für ihre schlechte Sozialpolitik und eine Renten-Reform ausarbeiten, die unsere AHV langfristig sichert. Und zwar ohne, dass man sich aus dem Portemonnaie der Bevölkerung bedient.

Die SVP-Fraktion hält fest: Statt Milliarden für das Asylchaos und die Entwicklungshilfe zu verschleudern, muss die Sicherung der AHV vorgehen.

Schluss mit der Geheimniskrämerei rund um den EU-Unterwerfungsvertrag
Beim Schengen/Dublin-Abkommen 2004 hatte das Bundesamt für Justiz dem Bundesrat beantragt, eine obligatorische Volksabstimmung durchzuführen. Beim geplanten EU-Unterwerfungsvertrag, der viel weiter geht, soll nun plötzlich keine obligatorische Volksabstimmung nötig sein.

Die Geheimniskrämerei, die der Bundesrat rund um das geplante EU-Abkommen betreibt, ist demokratiefeindlich. Die SVP-Fraktion fordert volle Transparenz: Der Bundesrat soll die Anhänge und den Entwurf des Mitberichts zum Schengen/Dublin-Abkommen offenlegen. Es geht darum, dass sich die Bevölkerung wie auch das Parlament eine eigene Meinung bilden können über die Tragweite des EU-Unterwerfungsvertrages. Die Schweiz kennt einzigartige Volksrechte. Die SVP-Fraktion fordert eine obligatorische Volksabstimmung mit Zustimmung der Kantone.

Anpassung Kriegsmaterialgesetz
Die SVP-Fraktion unterstützt eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes. Der Bundesrat soll wieder mehr Handlungsspielraum bekommen. Damit kann er bei ausserordentlichen Umständen und zur Wahrung von Schweizer Interessen von den offiziellen Bewilligungskriterien abweichen und Waffenexporte einfacher genehmigen – allerdings unter Einhaltung des Schweizer Neutralitätsrechts.

 
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