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Asylpolitik
Medienmitteilung

SVP ergreift Referendum gegen Gratisanwälte für alle Asylbewerber

Fraktionspräsident Adrian Amstutz hat vor der heutigen Schlussabstimmung im Nationalrat angekündigt, dass die SVP das Referendum gegen die schädliche Revision des Asylgesetzes mit Gratisanwälten und Enteignungen durch den Staat ergreifen wird. Das Parlament hat der kontraproduktiven Vorlage, welche die Schweiz für illegale Einwanderer und Wirtschaftsmigranten noch attraktiver macht, im Nationalrat mit 138 zu 55 und im Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen zugestimmt. Der Zentralvorstand der SVP wird den formellen Beschluss zum Referendum anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung am 6. Oktober 2015 fällen.

Den Leuten wird mit der von Bundesrätin Sommaruga angestrebten Revision des Asylgesetzes, welche nun vom Parlament unkritisch durchgewinkt wurde, bewusst Sand in die Augen gestreut. Gehandelt werden müsste im Asylbereich sofort. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen, z.B. für die konsequente Durchsetzung der Rückschaffung von Asylsuchenden, die nicht an Leib und Leben bedroht sind, der Wiedereinführung von Grenzkontrollen zur Bekämpfung des Schlepperwesens oder mit einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung sowie speziellen Zentren für renitente Asylsuchende zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

Magnet für illegale Einwanderung
Die nun verabschiedete Revision wird jedoch – wenn überhaupt – frühestens 2019 greifen und baut auf dem gescheiterten Dublin-Asylsystem der EU auf. Sie übernimmt die katastrophale Politik der EU, indem möglichst viele Gesuchsteller in der Schweiz bleiben dürfen, auch wenn sie nicht an Leib und Leben bedroht sind. So wird die Anziehungskraft der Schweiz für illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten weiter erhöht. Mit bedingungslosen Gratisanwälten für alle Asylbewerber oder der Möglichkeit, für den Bau von Asylzentren sogar Enteignungen vorzunehmen, soll eine untaugliche und gefährliche Politik auf dem Buckel der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt werden. 

Schädliche Revision
Folgende Punkte machen ein Referendum zwingend:

  1. Die Revision baut auf dem mittlerweile zusammengebrochenen europäischen Dublin-Asylsystem auf und geht von völlig unrealistischen und veralteten Gesuchszahlen, Zeitplänen und Kosten aus.
  2. Die grossen Herausforderungen im Asylbereich verlangen ein rasches und konsequentes Handeln der Schweiz zur Wahrung der Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes. 
  3. Alle sogenannten Asylsuchenden erhalten bedingungslos einen Gratisanwalt und sind somit besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Dies widerspricht dem Gleichheitsgebot der Schweizer Bundesverfassung, führt zu unzähligen Rekursen und höheren Kosten im Asylwesen.
  4. Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden werden mit Füssen getreten. Die Revision installiert zentralistische Plangenehmigungsverfahren und schafft die Möglichkeit von Enteignungen durch den Bund beim Bau von Asylzentren in den Gemeinden. Damit werden Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen Bereich ausser Kraft gesetzt.
  5. Mit der Revision können noch mehr Leute hier bleiben, ungeachtet, ob sie an Leib und Leben bedroht sind oder nicht. Eine Beschleunigung der Verfahren ohne den konsequenten Wegweisungsvollzug von negativen Entscheiden ist gar kontraproduktiv, da sie die Attraktivität der Schweiz weiter steigert. Der Vollzug muss von den zuständigen Behörden endlich ohne Wenn und Aber durchgesetzt werden.  
  6. Die vorgeschlagene Revision bringt bei der Missbrauchsbekämpfung nichts, sondern führt zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Zielland für illegale Einwanderer, Wirtschafts- und Sozialmigranten.
  7. Dringende Problemfelder wie das brutale Schlepperwesen, der problematische Status der „vorläufigen Aufnahme“, die fehlende Sanktionierung bei unkooperativem und renitentem Verhalten, der völlig unbefriedigende Wegweisungsvollzug, die fehlende Umsetzung von speziellen Zentren für renitente Asylbewerber oder eine Beschränkung der Nothilfe bei abgelehnten Gesuchen werden durch die Revision in keiner Art und Weise angegangen, sind aber umgehend anzupacken.

 

 
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