Medienmitteilung

SVP kämpft für den Erhalt der Privatsphäre im Inland

Die SVP lehnt in ihrer heute abgegebenen Vernehmlassungsantwort einen Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer ab.

Die SVP lehnt in ihrer heute abgegebenen Vernehmlassungsantwort einen Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer ab. Die Vorlage macht zum aktuellen Zeitpunkt vor dem Hintergrund verschiedener offener Dossiers im Steuerbereich keinen Sinn und könnte bereits morgen durch Entwicklungen in anderen Bereichen überholt sein. Der bundesrätliche Vorschlag stellt mit der vorgesehenen Meldeoption zudem die Weichen in Richtung Aufgabe der Privatsphäre im Inland, was die SVP entschieden bekämpft.

Schockiert ist die SVP in diesem Zusammenhang über die Position der Schweizerischen Bankiervereinigung, welche noch weiter geht als der Bundesrat und aus purem Eigennutz einem automatischen Informationsaustausch im Inland (zwischen Banken und Steuerbehörden) das Wort redet. Damit werden die Interessen der Bankkunden verraten. Der Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer führt zudem zu erheblichen Zusatzbelastungen und Risiken für Kantonal- und Regionalbanken, was schliesslich in einer Abnahme der Bankenvielfalt münden würde. Die SVP fordert eine rasche Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», damit in diesem Bereich endlich Klarheit geschaffen wird.

Lösung für Bildung von Eigenkapital ermöglichen
Durch den vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer würde zwar die heute geltende Schlechterstellung für inländische Emittenten beseitigt und der Kapitalmarkt belebt, dies jedoch mit erheblichen administrativen Kosten und Risiken, da verschiedene Besteuerungssysteme nebeneinander geführt werden müssten. Da die Vorlage zudem konzeptionell unausgegoren ist und die Weichen für eine Aufhebung der Privatsphäre im Inland stellt, lehnt die SVP die vorgeschlagene Reform der Verrechnungssteuer in der vorliegenden Form und zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die SVP befürwortet indes eine Lösung für die Weiterführung für die auf Ende 2016 auslaufende Verrechnungssteuerbefreiung von Pflichtwandelanleihen und Anleihen mit Forderungsverzicht im Sinne des Bankengesetzes, um die Too big to fail-Vorgaben für systemrelevante Banken sicherzustellen.

 
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