Medienmitteilung

SVP setzt Ausschaffungsartikel in der Bundesverfassung durch

Nach der Analyse des Schlussberichts der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung ist für die SVP klar, dass die Mehrheit der von Bundesrätin Sommaruga…

Nach der Analyse des Schlussberichts der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung ist für die SVP klar, dass die Mehrheit der von Bundesrätin Sommaruga eingesetzten Arbeitsgruppe nie die Absicht hatte, die Ausschaffungsinitiative korrekt umzusetzen. Dieses Ergebnis wurde schon durch die einseitige Zusammensetzung der Arbeitsgruppe vorgespurt. Die Vorschläge der Arbeitsgruppenmehrheit widersprechen in krasser Weise dem Volkswillen. Die SVP setzt alles daran, dass der Wille von Volk und Ständen dennoch umgesetzt wird. Die Parteileitung hat deshalb beschlossen, die Einreichung einer neuen Volksinitiative vorzubereiten, die eine korrekte Umsetzung direkt in der Bundesverfassung festschreibt. Falls sich auch der Bundesrat der Umsetzung des Ausschaffungsartikels verweigert, soll die neue Initiative spätestens anfangs 2012 lanciert werden.

Die Mehrheit der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat sich am untauglichen Konzept des vom Volk und allen Ständen abgelehnten Gegenentwurfs orientiert. Mit der Einführung einer Mindeststrafe von 6 Monaten würden gemäss den Vorschlägen der Arbeitsgruppenmehrheit 84% der kriminellen Ausländer nicht ausgeschafft, obwohl die von ihnen begangenen Delikte zu einem beträchtlichen Teil in den Geltungsbereich der Ausschaffungsinitiative fallen. Die Mehrheitsvarianten lassen zudem mit Verweis auf nicht zwingendes Völkerrecht weiterhin einen grossen Interpretations-spielraum für die Gerichte und Vollzugsbehörden offen und führen damit nicht zur vom Volk verlangten Verschärfung der Ausschaffungspraxis. So sollen Ausschaffungen z.B. wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU oder wegen „schwerwiegender persönlicher Gründe“ verhindert oder aufgeschoben werden können. Unter den persönlichen Gründen soll unter anderem auch die familiäre (Kinder, Partner), soziale (kein Beziehungsnetz im Heimatstaat) und kulturelle Situation (kein Bezug zum Heimstaat) eines kriminellen Ausländers Berücksichtigung finden. Damit würde ein krimineller Ausländer, der schwere Straftaten begangen hat, auch in Zukunft nicht ausgeschafft. Nicht zwingendes Völkerrecht und dessen ausufernde Interpretation sollen über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gestellt werden.

Erschreckende Zahlen
Die Zahlen im Zusammenhang mit kriminellen Ausländern sind erschreckend. Nicht weniger als 16‘408 von 24‘192 Verurteilungen gemäss dem Deliktskatalog der Ausschaffungsinitiative betreffen kriminelle Ausländer. Davon haben 8‘013 Personen keine Aufenthaltsbewilligung und 2‘469 kommen aus dem Asylbereich. Dies veranschaulicht auch das Chaos im Bereich des Asyl- und Ausländerwesens in der Schweiz. Verantwortlich ist das gleiche Departement, das nun die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hintertreibt.

Korrekte Umsetzung über weiteren Volksentscheid
Für die SVP ist klar, dass der Volkswille ohne Wenn und Aber umzusetzen ist. Wenn sich die Behörden weigern, den Verfassungsartikel umzusetzen, so muss die korrekte Umsetzung durch das Volk direkt in der Verfassung erfolgen. Die Parteileitung der SVP hat deshalb beschlossen, den von den Initianten erarbeiteten, konkreten Wortlaut des Gesetzesentwurfes zur Umsetzung des Ausschaffungsartikels als neue Volksinitiative vorzubereiten. Diese soll möglichst rasch der SVP-Delegiertenversammlung vorgelegt werden. Weigert sich der Bundesrat, den Volkswillen umzusetzen, soll die neue Volksinitiative spätestens anfangs 2012 lanciert werden. Mit diesem Vorgehen soll auch sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht weiter verschleppt wird.

 
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