Medienmitteilung

SVP verlangt vom Bundesrat Auskunft über die möglichen Folgen des Familienartikels

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist nicht auf die Beschwerde von SVP-Fraktionspräsident Adrian Amstutz im Zusammenhang mit der Abstimmung über den neuen Familienartikel in der Bundesverfassung…

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist nicht auf die Beschwerde von SVP-Fraktionspräsident Adrian Amstutz im Zusammenhang mit der Abstimmung über den neuen Familienartikel in der Bundesverfassung eingetreten. Bundesrätliche Erläuterungen vor Abstimmungen könnten nicht angefochten werden, so die Begründung. Im Klartext: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind vor Abstimmungen letztlich der Willkür des Bundesrates ausgesetzt. Eine Möglichkeit, gegen falsche Aussagen des Bundesrates oder das Unterschlagen von Fakten vorzugehen, haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offenbar nicht. Die SVP wird nun den Bundesrat an den von Wattenwyl-Gesprächen von übermorgen Freitag auffordern, sich zu möglichen Kostenfolgen des neuen Verfassungsartikels über die Familienpolitik zu äussern und dieser Frage nicht weiter auszuweichen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, aber auch die Kantone und Gemeinden mit ihren Steuerpflichtigen, die letztlich die Zeche bezahlen, haben ein Anrecht auf diese Informationen und wollen die Katze nicht im Sack kaufen.

Bei der neuen Verfassungsbestimmung geht es um den Ausbau des staatlichen Angebots im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung und um zusätzliche Bundeskompetenzen in diesem Bereich. Das wird auch vom Bundesrat nicht bestritten. Die neuen Absätze, welche in die Bundesverfassung integriert werden sollen, verfolgen einzig dieses Ziel. Zudem argumentiert der Bundesrat mit einer angeblichen Lücke im Angebot an familien- und schulergänzenden Strukturen. Die diesbezüglichen Aussagen der Befürworter des Familienartikels reichen betreffend Vorschulalter (0 bis 4 Jahre) von 50‘000 bis 120‘000 Betreuungsplätzen, welche fehlen sollen. 50‘000 Betreuungsplätze entsprechen gemäss den vom Bundesamt für Sozialversicherung verwendeten Vollkostenzahlen Gesamtkosten von gegen 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. 120’000 Betreuungsplätze würden über 3,5 Milliarden Franken kosten. Hinzu kommt ein Ausbau der Strukturen für die Kinder im Schulalter (z.B. Tagesschulen), welche auf einer Basis von dreimal mehr Kindern als im Vorschulalter zu veranschlagen sind. Auch weitere Begehrlichkeiten, welche bereits politisch im Raum stehen, wie ein Elternurlaub (jährliche Kosten je nach Modell zwischen 1,1 und 1,6 Milliarden Franken) oder eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs können problemlos abgeschätzt werden.

Es kann nicht sein, dass sich der Bundesrat nun hinter einer nachfolgenden Umsetzungsgesetzgebung versteckt und so mögliche Folgen des neuen Verfassungsartikels vollständig verschleiert. Entweder soll der neue Verfassungsartikel konkrete Folgen haben oder dann braucht es ihn nicht. Die SVP fordert den Bundesrat auf, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern endlich reinen Wein einzuschenken. Die Rechtssprechung mag dem Bundesrat einen Freipass für falsche oder unterlassene Informationen vor Abstimmungen geben. Die direkte Demokratie ist jedoch auf umfassende und transparente Informationen angewiesen. Verhindert der Bundesrat dies und verweigert sich einer Diskussion, schadet er dem Land und missachtet den Souverän.

Die SVP-Vertreter werden den Bundesrat deshalb an den von Wattenwyl-Gesprächen vom kommenden Freitag erneut mit Nachdruck auffordern, sich gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern noch vor der Abstimmung zu den möglichen Folgekosten des Familienartikels zu äussern.

 
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