Medienmitteilung

Volkswille umsetzen – kriminelle Ausländer endlich konsequent ausschaffen

Jetzt ist amtlich, was die SVP vorausgesagt hatte: Die 2010 von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative wird nicht einmal im Ansatz umgesetzt. Hunderte ausländische Verbrecher dürfen weiterhin in unserem Land bleiben. Ein Grund dafür ist die vom Parlament gegen den Willen der SVP eingeführte Härtefallklausel. Falls Bundesrat und Parlament dies nicht umgehend korrigieren, wird die SVP die Lancierung einer neuen Volksinitiative prüfen. Auch die Personenfreizügigkeit schützt ausländische Kriminelle – dies korrigiert eine Annahme der Begrenzungsinitiative am 27. September.

Zehn Jahre nachdem Volk und Stände Ja zur konsequenten Ausschaffung krimineller Ausländer gesagt haben, beweisen die Zahlen des Bundes, dass der Volkswille nicht umgesetzt wird. Verantwortlich sind der Bundesrat und die Mitte-Links-Parteien. Sie haben – gegen vehementen Widerstand der SVP – eine Härtefallklausel ins Umsetzungsgesetz geschrieben. Dabei versprachen die anderen Parteien dem Stimmvolk hoch und heilig, dass sie den Volkswillen «pfefferscharf» umsetzen würden und die Härtefallklausel nur in «absoluten Ausnahmefällen» zur Anwendung komme. Für die SVP hingegen war schon damals klar, dass dies leere Versprechen waren und die Härtefallklausel zur Täterschutzklausel wird.

Die Statistik beweist: Die schlimmsten Befürchtungen der SVP haben sich bewahrheitet. Staatsanwälte und Richter foutieren sich im grossen Stil um den Volkswillen und die Sicherheit in unserem Land. Sie wenden die Härtefallklausel nicht – wie von FDP, CVP, BDP, SP, Grünen, GLP und EVP in der parlamentarischen Debatte garantiert – als absolute Ausnahme an, sondern in 42% aller Fälle. Allein 2019 erhielten 1’183 kriminelle Ausländer keinen Landesverweis, obwohl sie für eine Straftat verurteilt worden waren, die gemäss Verfassung und Strafgesetzbuch zwingend zu einer Ausschaffung führen muss. «Als Vertreter eines Grenzkantons bin ich besonders empört darüber, dass die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative nicht umgesetzt wird», sagt der Tessiner Nationalrat Piero Marchesi. «Wir leiden noch mehr als andere Kantone unter der importierten Kriminalität.»

Die Arbeitsverweigerung der Justiz beschädigt den Rechtsstaat

Das Ausmass, in dem die Justiz die Verfassung und das Gesetz missachtet, ist nicht nur skandalös, sondern höchst problematisch. Denn damit beschädigt ausgerechnet die Justiz unseren Rechtsstaat. Unsere Gesetze sagen zwar klar, dass es in unserem Land keinen Platz gibt für abgewiesene Asylbewerber, ausländische Verbrecher und Sozialhilfebetrüger. In der Praxis gilt das Gegenteil: «Wer einmal hier ist, bleibt hier und kann faktisch unbehelligt unser System ausnützen», sagt alt Nationalrat Adrian Amstutz. «Wenn selbst die sogenannt unabhängige Justiz Unrecht zu Recht macht, warum sollen sich dann Chaos-Demonstranten und Sozialhilfebetrüger, Drogen- und Frauenhändler, Vergewaltiger, Gewalttäter und Diebe noch daran halten?»

Dealer, Vergewaltiger, Schläger und Sozialbetrüger dürfen hier bleiben

Tatsächlich schützt die Justiz mit ihrer Weigerung, den Verfassungs- und Gesetzesauftrag umzusetzen, schwerkriminelle Ausländer. 2019 erhielten 10 Vergewaltiger, 99 Drogendealer, 36 Schläger, 22 Pädophile und 16 Entführer keinen Landesverweis. Sogar 6 für vorsätzliche Tötung verurteilte Ausländer dürfen nach Verbüssen ihrer Strafe in der Schweiz bleiben. Bei gewissen Straftatbeständen wurden überhaupt keine oder nur sehr wenige Landesverweise ausgesprochen. So dürfen fast alle Ausländer, die betrügerisch oder unrechtmässig Sozialhilfe bezogen, in der Schweiz bleiben, obwohl die Bundesverfassung verlangt, dass auch verurteilte ausländische Sozialhilfebetrüger zwingend ausgeschafft werden müssen. Der Schaden, der unserer Gesellschaft durch Sozialbetrug entsteht, ist nicht nur in finanzieller Hinsicht immens: Er zerstört auch das Vertrauen der Bürger in die Sozialwerke, höhlt den Sozialstaat aus und gefährdet den Zusammenhalt. «Deshalb ist es dringend geboten, diese Betrüger entsprechend hart zu bestrafen oder sie – sofern sie keinen Schweizerpass haben – des Landes zu verweisen», sagt Nationalrätin Barbara Steinemann.

Die SVP akzeptiert diese Arbeitsverweigerung nicht und fordert, dass der Volkswille endlich umgesetzt wird. Sie wird im Parlament eine Verschärfung des Gesetzes anstossen. Weigern sich Bundesrat und Parlament dies innert nützlicher Frist zu tun, wird die SVP eine Volksinitiative zur Abschaffung der Härtefallklausel prüfen. Zudem fordert die SVP unter andrem auch, dass Unterschiede in der Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung zwischen den Kantonen sowie der Vollzug untersucht werden. Kantone wie Zürich, Neuenburg, Fribourg, Solothurn oder Wallis müssen begründen, weshalb sie die obligatorische Landesverweisung viel weniger oft aussprechen als Kantone wie Luzern oder St. Gallen.

Ein Ja zur Begrenzungsinitiative garantiert die Umsetzung des Volkswillens

Offensichtlich wird nicht nur die Härtefallklausel, sondern auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zum Schutz von ausländischen Kriminellen missbraucht. Wie die Statistik zeigt, wird bei EU-Ausländern im Vergleich zu den übrigen Ausländern noch häufiger die Härtefallklausel angerufen. Konkret verzichtete die Justiz bei EU-Bürgern in der Hälfte der Fälle auf einen obligatorischen Landesverweis. Bei den in der Schweiz geborenen EU-Bürgern sind es noch mehr: bei rund 95% der 2019 für eine Katalogtat verurteilten Verbrecher wurde ein Härtefall angenommen.

«Diese Zahl beweist eindrücklich, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU dazu missbraucht wird, kriminelle Ausländer zu schützen», sagt Nationalrat und Fraktionspräsident Thomas Aeschi. «Mit der Annahme der Begrenzungsinitiative am 27. September wird dies korrigiert: Kriminelle EU-Ausländer haben die Schweiz sofort und zwingend zu verlassen.»

Es überrascht nicht, dass die anderen Parteien die Begrenzungsinitiative ablehnen. Dieselben Politikerinnen und Politiker, die dem Stimmvolk einst eine «pfefferscharfe Umsetzung» der Ausschaffungsinitiative versprochen haben, wollen uns nun weismachen, dass die Begrenzungsinitiative der Schweiz schade. Ausgerechnet jene Politiker also, die das Stimmvolk erwiesenermassen belogen sowie den Volkswillen in skandalöser Art und Weise missachtet haben und damit unserem Rechtsstaat und unserem gesellschaftlichen Zusammenhalt Schaden zufügen.

Bern, 22. Juli 2020

Positionspapier Nichtumsetzung Ausschaffungsinitiative

 
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