Medienmitteilung

Weitere Aufblähung der Verwaltung unter dem Deckmantel der Bildung

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat eine weitere, über 100 Millionen Franken teure Verpflichtung in Form eines Abkommens der Schweiz mit der EU…

Gestern Donnerstag hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates eine weitere, über 100 Millionen Franken teure Verpflichtung in Form eines Abkommens der Schweiz mit der EU über Bildungsförderung durchgewinkt. Bei näherem Hinsehen handelt es sich um ein undurchsichtiges Paket von diffusen Massnahmen und Zielen, welche vor allem Verwaltungen und Funktionäre beschäftigen werden.

Die EU führt zwischen 2007 und 2013 verschiedene sogenannte Programme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Jugend durch. Bisher hat die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied projektbezogen an diversen Programmen teilgenommen. Der Bundesrat will die Schweiz nun zu einer „offiziellen“ Beteiligung an den Programmen „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ führen. Dazu hat er im August 2009 ein Abkommen mit der EU paraphiert, welches er nun vom Parlament genehmigen lassen möchte.

Die rund 130 Millionen Franken teure Teilnahme umfasst neben Austauschprogrammen für Studierende, Dozierende und Hochschulpersonal (!) „übergreifende Aktivitäten zur Erzielung der denkbar besten Ergebnisse der einzelnen Teilprogramme“ sowie „internationale Vernetzung von Fachpersonen zum Austausch von Erfahrungen, Fachkenntnissen und vorbildlichen Verfahren in der Jugendarbeit“ usw. Es stellt sich die Frage, ob es sich hier nicht eher um eine üppige Reise- und Spesenkasse für Bildungsfunktionäre und -experten handelt, als um die sinnvolle Unterstützung und Förderung von in Lehre und Ausbildung stehenden Menschen.

Intransparente Mittelvergabe
Die Mittelvergabe für diese Programme erfolgt nicht kompetitiv (wie etwa bei Forschungsprogrammen), sondern nach Grundsätzen der gemeinsamen Förderung internationaler Zusammenarbeit – was auch immer das heissen mag. Da offensichtlich kein wirklicher Bedarf besteht und selbst in Kreisen der Bildungsverwaltung niemand an eine genügende Nachfrage glaubt, wurden über 15 Millionen Franken für sogenannte Begleitmassnahmen bereitgestellt, um für eine Teilnahme an den Projekten werben. Es braucht also zuerst Werbemittel, um eine Nachfrage zu erzeugen, die sonst nicht existieren würde. Man könnte das Geld ebenso gut aus dem Fenster werfen.

Keine Mitsprache
Einmal mehr geht die Schweiz zudem Verpflichtungen ein und akzeptiert gleichzeitig, dass ihre Vertreter nur als Beobachter, und nur soweit die jeweilige Thematik von Belang sei, an Sitzung teilnehmen dürfen, d.h. kein Mitspracherecht erhalten und von Abstimmungen ausgeschlossen bleiben. Als ob dies alles nicht bereits genug wäre, gibt sich der Bundesrat das Recht, im Falle einer Verzögerung des Genehmigungsverfahrens auf Schweizer Seite (d.h. durch Parlament oder Volk) die vorläufige Anwendung zu vereinbaren.

Diese Verschleuderung von Steuergeldern in Zeiten einer wirtschaftlichen Krise mit hohen Haushaltsdefiziten ist ein Hohn gegenüber dem Steuerzahler und zeugt gleichzeitig von einer immensen Arroganz einer selbsternannten Bildungsverwaltungselite, die sich selbst beschäftigen muss.

Bern, 16. Oktober 2009

 
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