Medienmitteilung

Zuwanderung: Schluss mit der Geheimniskrämerei

Seit November des vergangenen Jahres publiziert das Staatsekretariat für Migration keine Zahlen mehr zur Nettozuwanderung in die Schweiz.

Seit November des vergangenen Jahres publiziert das Staatsekretariat für Migration keine Zahlen mehr zur Nettozuwanderung in die Schweiz. Begründet wird dies mit „Änderungen der technischen Programmierung“ und einer Überprüfung der „Datenqualität“. Somit wissen wir heute weder, wie viele Ausländer im Jahr 2014 netto in die Schweiz eingewandert sind, noch wie sich die Situation in den letzten, wirtschaftlich schwierigen Monaten entwickelt hat. Diese Zahlen sind beispielsweise im Zusammenhang mit der laufenden Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung von zentraler Bedeutung. Die SVP fordert die zuständige Bundesrätin Sommaruga auf, die Statistik bis zum Ende der Vernehmlassung zur Umsetzung der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ vorzulegen, und zwar ohne irgendwelche Anpassungen bei der Berechnung oder andere Beschönigungen. Die Vergleichbarkeit mit den bisherigen Daten ist auf jeden Fall sicherzustellen.

Seit November 2014 wird die Ausländerstatistik angeblich auf einer neuen Basis erhoben. Seit bald einem halben Jahr werden keine Bewegungsstatistiken zur Zu- und Auswanderung publiziert! Die letzte Ausländerstatistik mit konsolidierten Zahlen datiert gar vom August 2014. Entweder herrscht im Staatssekretariat für Migration ein Informatikchaos, oder es gibt politische Gründe, diese Zahlen nicht offenzulegen. Die SVP befürchtet zudem, dass diese statistische Umstellung dazu genutzt wird, die Zahlen zu frisieren und die Vergleichbarkeit mit früheren Statistiken zu erschweren.

Genau das gleiche Prinzip wurde in den letzten Jahren bereits bei den Zahlen zum Wirtschaftswachstum angewendet, wo das Bruttoinlandprodukt (BIP) aus statistischen Gründen plötzlich nach oben korrigiert wurde. So wurden beispielsweise aufgrund einer Revision im Juni 2012 der Drogenkonsum und die Prostitution in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Schweiz aufgenommen. Für diese beiden Posten wurden neu rund 4,5 Milliarden Franken zum Konsum der privaten Haushalte hinzugefügt. Dieser Betrag wurde in der Folge zum BIP hinzugerechnet, dessen Niveau entsprechend um 0,7 Prozent gestiegen ist. Weitere Aufwendungen, z.B. für Forschung und Entwicklung, oder Militärausgaben wurden in den letzten Jahren neu in die Berechnung des BIP aufgenommen und verändern die in der Statistik ausgewiesenen Zahlen. Dies hat beispielsweise Auswirkungen auf jene Budgetpositionen des Bundes, welche sich prozentual am BIP orientieren (z.B. Entwicklungshilfe, Verschuldungsquote), aber auch auf die Beurteilung des BIP an sich, welche damit tendenziell geschönt wird. Die SVP hat dem Bundesrat in einer Interpellation in der Frühjahrssession entsprechende Fragen gestellt.

SVP verlangt Transparenz
Aus Sicht der SVP ist es untragbar, dass in einer Phase, in der die Zuwanderungsthematik politisch zuoberst auf der Agenda steht und sich die Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Steuerung der Zuwanderung in der Vernehmlassung befindet, die grundlegenden Zahlen dazu nicht zur Verfügung stehen. Die derzeit publizierten Daten zum Ausländerbestand lassen darauf schliessen, dass die Netto-Zuwanderung im Jahr 2014 die Grenze von 80‘000 – also einer weiteren Stadt Luzern oder St. Gallen – erneut deutlich überschritten hat und die masslose Einwanderung in die Schweiz ungebremst weitergeht. Eine Steuerung der Zuwanderung, wie vom Volk beschlossen, ist weiterhin dringend.

Die SVP verlangt von Bundesrätin Sommaruga, in ihrem Departement endlich aufzuräumen und sicherzustellen, dass Parteien, Verbände und das Parlament ihre Arbeit machen können. Die Zahlen sind – inklusive neuer Berechnungsgrundlage – zwingend vor dem Ablauf der Vernehmlassung zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung am 28. Mai 2015 offenzulegen. Die SVP wird hier auch in der kommenden Session und an den nächsten von Wattenwyl-Gesprächen von Anfang Mai intervenieren, sollte diese nicht akzeptable Unterlassung bis dann nicht behoben sein.

 
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