De facto Staatsgarantien für die Grossbanken: Warum der Staat handeln muss?

Die jetzige Weltfinanzkrise zeigt für die Schweiz zumindest eines: Die schweizerischen Grossbanken sind für die schweizerische Volkswirtschaft zu gross geworden: Sie sind – jede einzelne Grossbank…

von Christoph Blocher, Vizepräsident SVP Schweiz, Herrliberg (ZH)

 

Die jetzige Weltfinanzkrise zeigt für die Schweiz zumindest eines: Die schweizerischen Grossbanken sind für die schweizerische Volkswirtschaft zu gross geworden: Sie sind – jede einzelne Grossbank für sich – so gross, dass ein Konkurs für die Volkswirtschaft untragbar wäre: Too big – to fail!

Daraus folgt: Der Staat haftet de facto für die Grossbanken, um sie vor dem Untergang zu retten. Bei der UBS ist eine solche Staatshaftung bereits eingetreten: 46 Milliarden Schweizer Franken musste die Schweiz (d.h. die schweizerischen Steuerzahler) bereits als Risikokapital für die UBS einschiessen. Das ist fast ein ganzer Jahresbundeshaushalt! Und dies im Wesentlichen nur für Bankverluste, die bei der UBS in den USA entstanden sind. Die Schweiz bezahlt – das heisst die Schweizer Steuerzahler bezahlen – für US-Bankverluste. Das ist absurd. Die schweizerischen Grossbanken sind falsch strukturiert. Ihre heutige Struktur ist für unsere Volkswirtschaft untragbar. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass solche Klumpenrisiken beseitigt werden.

Darum fordert die SVP Folgendes:

  1. Per Gesetz müssen Unternehmensstrukturen für die Finanzinstitute vorgeschrieben werden, so dass das Risiko für die Volkswirtschaft tragbar ist. Die Banken sind zu verpflichten, ihre Bankaktivitäten im In- und Ausland in verschiedenen, voneinander unabhängigen, selbständigen Tochtergesellschaften wahrzunehmen. Eine Beistandspflicht von Banktochtergesellschaften ist auszuschliessen.
    Nachdem nun erwiesen ist, was man schon lange wusste – was aber ausserhalb der SVP niemand wahrhaben wollte -, nämlich dass gegenüber den Grossbanken faktisch eine Staatsgarantie – ähnlich wie bei den Kantonalbanken – gilt, besteht dringender Handlungsbedarf.
  2. Wer haftet, muss aber auch über besondere Aufsichts- und Kontrollrechte verfügen. Darum sind die stark gewinn- und risikoorientierten Salärsysteme der Grossbanken mit ihren falschen Anreizen nicht gerechtfertigt. Solange den Staat eine faktische Haftungspflicht trifft – für die beiden Grossbanken ist dies heute der Fall – sind die Salärstrukturen analog – nicht gleich – anderer gewinnorientierter Bundesunternehmen, für die der Staat haftet, anzupassen (beispielsweise analog der SWISSCOM, SBB, Nationalbank).
  3. Der Bundesrat soll bei den Grossbanken (UBS und CS) darauf hinwirken, dass die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen etc.) auf Sperrkonten zu deponieren sind. Diese dürfen erst nach 3 bis 5 Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Geldern sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.
  4. Für die Dauer des Engagements des Bundes bei der UBS (in Form der Pflichtwandelanleihe oder gewandelter Aktien) beansprucht der Bund einen Sitz im Verwaltungsrat.
  5. Der Bund hat alles daran zu setzen, sein Engagement gegenüber der UBS so rasch als möglich wieder gewinnbringend zu veräussern.

Diese Forderungen sind für die Schweiz zentral. Nachdem CVP und FDP vor diesem Risiko die Augen verschliessen, hat die SVP zur Rettung der schweizerischen Volkswirtschaft und zur Wahrung der Wohlfahrt voranzugehen. Wenigstens die Mehrheit des Nationalrates hat dies eingesehen. Es ist zu befürchten, dass der Ständerat – und dort vor allem mit CVP- und FDP-Stimmen – dieses Anliegen wieder nicht erfüllt, nachdem schon der Bundesrat, der sich ja – wie das erneute Einknicken in Sachen Bankkundengeheimnis zeigt – seit Jahren durch Konzept- und Strategielosigkeit auszeichnet, ebenfalls den Kopf in den Sand steckt.

Meine Damen und Herren, die Risikoaufteilung der Grossbanken durch voneinander unabhängige selbständige Tochtergesellschaften im In- und Ausland ist für die Schweiz überlebenswichtig. Sollte das Parlament – und hier wiederum vor allem CVP und FDP – aus falscher Rücksicht gegenüber den Grossbanken nicht vorwärts machen, ist eine Volksinitiative ins Auge zu fassen!

 
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