Referat

Der Mittelstand wird ausgepresst

Der Mittelstand, d.h. sowohl Personen mit mittlerem Einkommen und Gewerbetreibende (KMU) sind die eigentlichen Quellen zur Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand geworden. Der Mittelstand…

Nationalrat Hermann Weyeneth, Jegenstorf (BE)

Der Mittelstand, d.h. sowohl Personen mit mittlerem Einkommen und Gewerbetreibende (KMU) sind die eigentlichen Quellen zur Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand geworden. Der Mittelstand wird durch die immer grösser werdende Umverteilungspolitik im Giesskannensystem getroffen. Der Bürger, der sich selbständig und aus eigenem Antrieb durch Leistung und berufliche Qualifikation ein Einkommen zwischen Fr. 100’000.– und Fr. 140’000.– erwirbt, wird heute durch die steuerliche Belastung bestraft.

Diese Entwicklung ist für die SVP beunruhigend und verlangt nach einer Überprüfung der Situation und nach einer Korrektur. Die KMU aber sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und der Staat wäre gut beraten, diesen und deren Mitarbeitern und damit den Bürgern und Bürgerinnen dieser Einkommensklassen gute Bedingungen zu schaffen. Erfahrungsgemäss sind es diese Erwerbsgruppen, die auf ein dringend notwendiges Wirtschaftswachstum einen wichtigen Einfluss ausüben. Für diese müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen: Es muss sich lohnen.

Zurzeit lohnt sich Leistung für den Mittelstand nicht wirklich. Ein Durchschnittsverdiener arbeitet 6 Monate, um alle Zwangsabgaben zu berappen:

Ehepaar mit 2 Kindern

Bruttoverdienst: SFr. 100’000.00

Effektive Lohnkosten Paar: SFr. 116’000.00
Arbeitgeber-Beiträge an AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Unfall- und Nichtberufsunfallversicherung, Familienzulagen: -SFr. 16’000.00
Arbeitnehmer-Beiträge an Sozialversicherungen: -SFr. 14’000.00
Krankenkassenprämien: -SFr. 8’100.00
Einkommenssteuer im Landesdurchschnitt: -SFr. 8’700.00
Direkte Bundessteuer: -SFr. 900.00
Mehrwertsteuer auf Konsumausgaben (Nahrungsmittel, Ferien, Restaurants, Telefon, Kleider, Möbel, Zeitungsabonnement etc.) von rund 36’000 Franken: -SFr. 2’600.00
Motorfahrzeug- und Mineralölsteuer, Autobahnvignette, Importzoll für Auto: -SFr. 1’400.00
Konzessionsgebühren für Radio und TV .-SFr. 450.00
Diverse Gebühren und Abgaben (Kehricht- und Abwasserentsorgung, Stempelabgabe, Krankenzusatzversicherung, Billettsteuern, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Hundesteuer, Selbstbehalte bei den Gesundheitskosten etc.): -SFr. 5’900.00

Lohn nach Abzug aller Zwangsabgaben: SFr. 57’950.00
Abgabenquote: 50,1%

Einerseits stellt die Progression bei den Steuern, andererseits der Verlust öffentlicher Beihilfen bei den Prämien der Krankenkasse, Fürsorge und Sozialleistungen, Familienzulagen, Ausbildungsbeihilfen usw. Hürden dar, wo weniger mehr ist. Denjenigen, der wenig mehr über dem Limit liegt, erwischt es kalt. Der Leistungswille wird gelähmt oder zumindest gebremst. Dies trifft nicht nur bei Familien zu, sondern als Folge weitgehend fehlender Abzugsmöglichkeiten auch für Alleinstehende.

Hier ein effektiv ermitteltes Beispiel eines Familienvaters mit drei Kindern in der Gemeinde Zollikofen:

  • Von der Jahressalärerhöhung von Fr. 2000.- brutto gehen an staatliche Abgaben 73%, für den Konsum verbleiben lediglich Fr. 614.17, die gegebenenfalls der Wirtschaft zukommen könnten.
  • Damit die Wirtschaft binnenwirtschaftlich wieder wachsen kann, muss dem Einzelnen mehr für den privaten Konsum und/ oder Investitionsmöglichkeiten bleiben. Deshalb rufe ich an dieser Stelle gerne der von der SVP seit Langem geforderten Erleichterungen bei staatlichen Zwangsabgaben in Erinnerung:
  • Die Krankenkassenprämien sind zu senken, unsere Prämiensenkungsinitiative bildet hierzu die Grundlage.
  • Für die Finanzierung der Sozialversicherungen sind langfristig tragfähige Konzepte zu erstellen.
  • Masshalten bei der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze bei der IV.
  • Die Invalidenversicherung ist nicht ein Instrument des Arbeitsmarktes, (vgl. Unterschiede im Anteil der Rentenbezüger zwischen BS und OW).
  • Das letzte Wort über die Verwendung der Golderträge ist noch nicht gesprochen. Die Erträge aus den überschüssigen Goldreserven müssen zu 2/3 der AHV und zu 1/3 den Kantonen zugute kommen.
  • Verzicht auf staatliche Förderung nicht-medizinisch bedingter Frühpensionierungen.
  • Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Senkung der Abgaben, Gebühren und Steuern bei Abtretung der KMU oder des Landwirtschaftsbetriebes innerfamiliär an die nächste Generation oder bei Aufgabe zu Gunsten einer zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfolgten Aufstockung.
  • Verdoppelung der Umsatzgrenze bei der Mehrwertsteuerpflicht.
  • Verbesserung der Eigenkapitalbasis bei den KMU durch Steuersatzvergünstigung bei der Reinvestition von Gewinnen in das Unternehmen (Halbierung des Steuersatzes).
  • Aufhebung der steuerlichen Doppelbelastung beim Aktionär und bei der gewinnausschüttenden Unternehmung.
 
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